Stadtfeste: Klage gegen die Gema

Stadtfeste: Kein „Barmer Herbst“: Die Veranstalter protestieren gegen die ihrer Ansicht nach unfaire Berechnung der Gema-Gebühren.

Wuppertal. Die Vorwürfe sind heftig: Als "unklar", "willkürlich" und "ungerecht" attackieren Veranstalter von Festen den Berechnungsmodus der Gema-Gebühren. Das sind Lizenzkosten für die Nutzung von Musikrechten, die per Gesetz bei jeder öffentlichen Aufführung von Musik anfallen.

Über deren Kalkulation ärgern sich auch in Wuppertal die Organisatoren von Stadtteilfesten seit Jahren.

Sie fordern eine transparente Regelung von der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte): Mal habe die geschätzte Besucherzahl eines Fests als Bemessungsgrundlage gegolten, mal die genutzten Quadratmeter, reklamiert nicht nur Christian Stronczyk von der Phoenix Musikveranstaltungs GmbH. Sie organisiert gemeinsam mit Wuppertaler Partnern das als "Barmer Herbst" bekannte Stadtfest - ursprünglich geplant für dieses Wochenende.

"Doch wir mussten die Veranstaltung wegen überhöhter Gema-Forderungen absagen", sagt Stronczyk. Weil die Gema dazu übergegangen sei, die Gesamt-Veranstaltungsfläche für die Erhebung der Gebühren anzusetzen, "egal, ob es dort Musikdarbietungen stattfinden oder nicht", seien die Kosten "explodiert", sagt Stronczyk, der nach eigener Aussage bereits gegen die Gema klagt und ankündigt: "Wir gehen bis zum Bundesgerichtshof." Bei der Gema kann man die Vorwürfe nicht nachvollziehen: "Die Bemessung nach Fläche ist angemessen", sagt Gaby Schilcher von der Gema in München, "und wir bieten Veranstaltern immer an, sich im Vorfeld von uns beraten zu lassen." In der Regel einige man sich dann.

Aus Wuppertal gab es schon im Jahr 2004 gab es aus Wuppertal Proteste, unter anderem von der Vohwinkeler Werbegemeinschaft Aktion V und dem Bezirksverein Heckinghausen als Veranstalter des Bleicherfests.

Die Bürgervereine hatten auch auf ihr ehrenamtliches Engagement hingewiesen - denn im Gegensatz zu gewerblichen Veranstaltern kommen die möglichen Erlöse der Feste den Stadtteilen zu gute. Doch das ist für die Gema-Berechnung unerheblich, wie von der Gema gestern erneut zu hören ist: "Auch für einen ehrenamtlich tätigen Verein wird Gema fällig", sagt Gaby Schilcher. Es gelte das Allgemeinheitsprinzip und damit gleiche Pflicht für alle.