Ex-Frau (47) erschossen: Neun Jahre Haft wegen Totschlags
Urteil: Einen Mord konnte das Gericht dem Angeklagten (43) nicht nachweisen. Er hatte zu den Vorwürfen geschwiegen.
Wuppertal. Als der Richter am Freitagmittag das Urteil verkündet, schaut der Angeklagte angestrengt nach oben. Dann hebt er die Hände mehrfach über den Kopf, als bedanke er sich. Die Erleichterung ist dem 43-Jährigen deutlich anzusehen. Wegen Totschlags, nicht wie angeklagt wegen Mordes, verurteilte ihn das Landgericht am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren.
Laut Anklage soll der türkische Familienvater am 15. Januar dieses Jahres seine getrennt von ihm lebende Ehefrau (47) in ihrer Wohnung am Höchsten mit zwei Kopfschüssen getötet haben. Anschließend hatte er sich selbst eine Kugel in den Kopf geschossen, war aber noch handlungsfähig. So hatte er unmittelbar nach der Tat noch seinen Schwager angerufen und ihm von der Tat berichtet. Er habe die Situation "bereinigt" soll er gesagt haben. Und dass man sie zusammen beerdigen soll.
Er habe seine Frau getötet. Zweimal soll der Angeklagte das gesagt haben, als die Polizei den selbst schwer verletzten Mann am Tatort mit der Waffe in der Hand vorfand. Seitdem hat der nicht vorbestrafte Mann zu den Vorwürfen geschwiegen. Bis zuletzt. "Es tut mir leid", das waren seine einzigen und letzten Worte im Prozess.
Somit blieb unklar, was sich in den letzten Stunden an jenem Januarmittag zwischen ihm und seiner ehemaligen Frau abgespielt hatte. Laut einer Biologin des Landeskriminalamtes hat es Spuren am Slip der Toten gegeben, die vom Geschlechtsverkehr zwischen den ehemaligen Partnern zeugen. Kampfspuren gab es keine. Der Rest bleibt Spekulation.
Für das Gericht bedeutete dies: Es blieben zu viele Zweifel daran, dass der Angeklagte nicht im Affekt, sondern aus Heimtücke seine Frau getötet hatte. Schließlich sei der 43-Jährige nicht in die Wohnung gestürmt und habe seine Frau sofort über den Haufen geschossen, so das Gericht. "Es bleiben eineinhalb Stunden, von denen wir nicht wissen, was passiert ist", sagte der Richter und sprach von einer "emotionalen Achterbahnfahrt" des Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert. Der Angeklagte habe die Tat zuvor geplant, einen Brief an seine Tochter geschrieben und Geld für sie deponiert. "Die Frau war völlig arglos."