Seit Wegfall der Baumschutzsatzung müssen solche Arbeiten der Stadt nicht mehr vorab gemeldet werden.
Generell ist vorgeschrieben, dass der Rückschnitt etwa von Sträuchern und Büschen mit Blick auf die Nistzeiten spätestens Ende Februar abgeschlossen sein muss - bei Bäumen kann auch noch zu späterer Zeit gerodet werden, zumal sie erst später Laub tragen. Red