Bedrohung: Zwei Monate Freiheitsstrafe

Berufungsverfahren bestätigt erstes Urteil.

Vohwinkel. Es war in der Silvesternacht 2008, als bei der Polizei der Hilferuf einer Frau einging. Sie werde von ihrem Mann mit einem Messer bedroht und habe sich aus Angst in einem Zimmer eingeschlossen. Im Neulandweg angekommen, sah die Polizei in der Hochparterre eine Frau am Fenster stehen. Wieder berichtete sie den Beamten in gebrochenem Deutsch von den Attacken ihres Mannes. Die Beamten holten die Frau und ihre beiden Kinder aus der Wohnung und trafen dann auf den 38 Jahre alten Mann. Nur mit Mühe konnten die Polizisten den stark alkoholisierten, aggressiven und wüst schimpfenden Mann überwältigen.

Mehr als 13 Monate später: Im Landgericht treffen der Mann, seine Frau und die Polizeibeamten erneut aufeinander. Der 38-Jährige sitzt seit jenem Neujahrsmorgen im Gefängnis - denn er wurde zum damaligen Zeitpunkt per Haftbefehl gesucht. Wegen fahrlässiger Tötung und weiterer Delikte musste er darauf für ein Jahr und acht Monate einrücken. "Ein Verkehrsunfall", sagt seine Verteidigerin. Bei dem verlor ihr Mandant nicht nur seinen Bruder, er selbst ist seither schwerbehindert.

Das Urteil des Amtsgerichts, das er sich für den mutmaßlichen Angriff auf seine Frau einhandelte: zwei Monate Freiheitsstrafe. Jetzt musste das Landgericht im Berufungsverfahren entscheiden. Doch der Angeklagte - er ist der Polizei hinlänglich wegen alkoholbedingter Streitigkeiten bekannt - schweigt. Seine Frau hat ihre Aussagen längst zurückgezogen. Die Polizisten sagen: "Er hat gedroht, uns abzustechen."

Für die Verteidigung ist der Fall klar: Ein Messer wurde nicht gefunden, die Aussagen der Frau sind nicht verwertbar. Das Gericht jedoch verwarf die Berufung. Die Frau habe Angst um ihr Leben bekommen, sagte Richter Dirk Büddefeld. Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig.