Steuerhinterziehung: Bewährung für ehemalige
Bordell-Geschäftsführerin
Privatclub hinterzog 300.000 Euro Umsatzsteuer. Bewährungsstrafe für die Ex-Geschäftsführerin.
Wuppertal. Die Angeklagte war sichtbar erleichtert, als das Urteil gesprochen war: „Sie ist froh, dass es vorbei ist“, sagte ihr Verteidiger. Das Amtsgericht hat seine Mandantin zu einem Jahr und zehn Monaten mit Bewährung verurteilt. Und dabei maßgeblich in Rechnung gestellt, dass die 42-Jährige zur Aufklärung der Steuerhinterziehung beigetragen hat. Sie hatte den Steuerfahndern die schwarzen Bücher des Privatclubs gezeigt und erklärt, wie die verschlüsselten Zahlen darin zu lesen sind.
So konnten die Beamten entziffern, wie viele Männer täglich den Club besucht hatten, was sie zahlten und wie viel der Club davon den Mitarbeiterinnen überließ. „Am Ende mussten wir nur einen Strich drunter ziehen und die Einnahmen addieren“, erklärte ein Steuerfahnder als Zeuge. So hatten sie festgestellt, dass in den Steuererklärungen 2005 bis Mitte 2008 insgesamt 292.000 Euro Umsatzsteuer fehlte. Die 42-Jährige war die Lebensgefährtin des Bordell-Betreibers gewesen, so in den Betrieb hineingerutscht. Sie war gegenüber den Mitarbeiterinnen als Geschäftsführerin aufgetreten, hatte selbst verschlüsselte Zahlen in die Bücher eingetragen und ihr Konto zur Verfügung gestellt. Davon war die Miete gezahlt worden, und darauf gingen Kartenzahlungen der Kunden ein. „Diese Beziehung war die Ursache für alles Übel“, betonte der Verteidiger. Seine Mandantin sei zuvor niemals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Doch irgendwann habe ein Abhängigkeitsverhältnis bestanden: „Es gab auch Gewalt.“
Erst als sie sich getrennt und auch räumlich aus dem Einflussbereich des Ex-Partners entfernt hatte, „war der Befreiungsschlag da“, erklärte er. Das Gericht wertete die Höhe der Steuerhinterziehung und das systematische Vorgehen strafverschärfend. Mildernd wirkten das Geständnis und vor allem die Aufklärungshilfe. Das Gericht glaubte ihr, dass der Prozess sie genügend beeindruckt hat, um nicht mehr straffällig zu werden. Es setzte die Strafe zur Bewährung aus, legte ihr aber auf, in der zweijährigen Bewährungszeit dreißig Arbeitsstunden den pro Monat zu leisten. Finde sie eine Stelle, könnte das in eine Geldauflage verwandelt werden. Ihr Ex-Partner ist ebenfalls angeklagt. Wann er sich vor dem Amtsgericht verantworten muss, steht noch nicht fest.