Elektromobilität Wuppertaler darf E-Auto nicht in Garage laden - die Nachbarn ihre E-Bikes schon
Wuppertal · Als Dominic Wallner sich 2018 ein neues Auto mit Elektro-Hybrid-Antrieb gekauft hatte, ahnte er noch nichts davon, wie viel Ärger ihm das neue Gefährt einbringen würde.
Als Dominic Wallner sich 2018 ein neues Auto mit Elektro-Hybrid-Antrieb gekauft hatte, ahnte er noch nichts davon, wie viel Ärger ihm das neue Gefährt einbringen würde. In Zeiten der Diskussion um Luftverschmutzung durch den Straßenverkehr schien der Kauf eines Kia Optima Plug-In die richtige Wahl. Zwölf Monate später muss sich Wallner die Frage stellen, ob er das Hybridfahrzeug, für das er mit Einrechnung der Förderung knapp 40 000 Euro gezahlt hat, nicht besser an den Händler zurückgibt.
Der an der Ermanstraße 1 auf Lichtscheid in einer Eigentumswohnung lebende Wallner darf sein Fahrzeug nicht in einer Tiefgarage aufladen, die er mit 75 weiteren Mietparteien nutzt. Das Laden per Elektroleitung hatte ihm die Eigentümergemeinschaft der Häuser bei einer Versammlung untersagt. Da hatte er bereits von einem Elektro-Installateurmeister eine etwa 50 Meter lange Leitung von seinem Keller zu seinem Pkw-Stellplatz verlegen lassen. Etwa sechs Stunden dauert eine Ladung, die Kosten gehen zulasten von Wallners Stromzähler.
Auch der Gang vors Amtsgericht nach dem Veto der Eigentümergemeinschaft brachte keine Änderung: Das Gericht urteilte, dass die Eigentümergemeinschaft den Antrag auf Verlegung eines Stromanschlusses für den Pkw ablehnen durfte. Das Gericht verwies dabei auf Entscheidungen des Landgerichts München und des Amtsgerichts Düsseldorf. Die Herstellung eines Anschlusses für ein Elektro-Auto sei „eine bauliche Veränderung, auf die der einzelne Eigentümer keinen Anspruch hat“, erklärte das Wuppertaler Amtsgericht in seinem Urteil. Sollte jede Wohnpartei einen solchen Anschluss verlegen, drohe „eine nicht hinnehmbare Vielzahl von Kabeln und Zuleitungen“.
Zuleitungen für Elektrofahrräder sind laut Anwohnern in Ordnung
Dass die Eigentümerversammlung in derselben Sitzung einem Anschluss für Elektrofahrräder zustimmte, ärgert und verwundert Wallner umso mehr. Das Gericht sah darin keinen Widerspruch.
Für das Urteil, aber auch die Ablehnung der übrigen Eigentümer hat Wallner kein Verständnis: „Ich sehe den Sinn dahinter nicht. Die Politik fordert den Umstieg auf E-Mobilität, aber die bestehende Rechtsprechung arbeitet dagegen.“ Auch der von Wallner beauftragte Elektriker Manfred Gofferjé, der als Sachverständiger vor Gericht gehört wird, versteht die Aufregung und den Streit um die Leitung nicht. Das sei eine handelsübliche Steckdose, die mit einer Leitung vom Keller Wallners verlegt wurde, erklärt er. Die Arbeiten seien entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt worden.
Nach einer Ladestation hatte Wallner auch bei den Stadtwerken gefragt. Fazit: In seiner Siedlung gibt es keine solche Station. „Zudem wurde mir gesagt, dass ein Anschluss für ein Elektrofahrzeug leichter auf Privat- als auf öffentlichem Grund genehmigt und verlegt werden kann.“ Deshalb habe er sich vor dem Kauf seines neuen Wagens mit der Hausverwaltung kurz geschlossen. Die habe ihm gesagt, es sei „kein Problem“, eine Leitung von seinem Keller zu verlegen, allerdings müsse er dazu die Genehmigung der Eigentümerversammlung einholen.
Ob die wirklich nötig war – darüber streiten sich derzeit noch die Geister. Bei der Hausverwaltung – der City-Immobilien GmbH & Co. KG – möchte man sich zu der Eigentümerversammlung mit Verweis auf die Schweigepflicht nicht äußern, räumt aber ein, dass die „Umsetzung von E-Mobilität in Wohnungseigentümergemeinschaften … sehr komplex“ sei. Aktuell sei auf Bundesebene eine Reform des Wohnungseigentumsrechts in Vorbereitung, in dem auch die Frage der Ladestellen für E-Fahrzeuge verbindlich geregelt werden soll.
Wallner hat unterdessen Berufung beim Landgericht Düsseldorf eingelegt, das in solchen Immobilienstreitigkeiten zuständig ist. Ob er das Verfahren dort wirklich weiterführt, hängt derzeit aber noch davon ab, ob seine Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür übernimmt.