Terror-Prozess: JVA-Seelsorger am Mittwoch in Beugehaft?
Bundesverfassungsgericht: Gemeindereferent muss vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf als Zeuge aussagen
Wuppertal. Am Mittwoch wird es für einen katholischen Seelsorger der Justizvollzugsanstalt Simonshöfchen ernst. Am Vormittag hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf den 45-Jährigen als Zeugen geladen. Wenn er zu den Fragen des OLG schweigt, muss er ins Gefängnis. So hat gestern das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Was als Fußnote im Prozess gegen drei mutmaßliche El-Kaida-Terroristen begann, ist längst ein bundesweites Politikum geworden. Denn der Seelsorger hat am 19. September 2006 nur teilweise über die Gespräche, die er mit einem der Angeklagten in der JVA geführt hat, ausgesagt. Ansonsten verwies er auf sein seelsorgerisches Schweigerecht (die WZ berichtete). Das OLG ordnete seinerzeit Beugehaft an, Anwalt Michael Kaps legte Beschwerde ein.
Stephan Schmitt, Sprecher des Erzbistums Köln zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Der Seelsorger blieb auf freiem Fuß. Die Frage nach dem Schweigerecht musste auf dem Wege einer Verfassungsbeschwerde höchstrichterlich geklärt werden. Gestern entschied das Bundesverfassungsgericht, mithin die letztmögliche Instanz. Ergebnis: Der katholische Gemeindereferent muss aussagen. "Die Belange der Strafrechtspflege überwiegen das Interesse des Beschwerdeführers an der Vermeidung einer Beeinträchtigung der seelsorgerischen Vertrauensstellung", heißt es in der Begründung.
Gegen den Seelsorger wurde übrigens nie ermittelt. Nach wie vor arbeitet er in der JVA. Sollte er morgen schweigen, droht ihm der unmittelbare Vollzug von Erzwingungshaft. Mögliche Dauer: bis zu sechs Monaten.