Tipps fürs schadstoffarme Bauen

Der Gesundheit zuliebe: Wer beim Bauen und Renovieren Schadstoffe verhindern will, sollte einiges beachten und sich gut informieren.

Bauvorhaben und Renovierungen sind Projekte, bei denen die Gesundheitsverträglichkeit der verwendeten Produkte unbedingt mitbedacht werden sollte. Denn bislang ist das Baurecht eher auf die Abwehr akuter Gefahren und weniger auf gesundheitliche Vorsorge gerichtet.

Foto: F. Sabo

Außerdem fehlen verpflichtende Vorgaben zur Einhaltung des Gesundheitsschutzes bislang für Bauprodukte mit europaweiten Normen. Folgende Tipps der Verbraucherzentrale in Wuppertal helfen Bau- und Renovierungswilligen, Schadstoffquellen zu vermeiden.

Verbrauchertipp

Passende Architekten oder Handwerker finden: Auf der Internetseite der Architektenkammer NRW kann gezielt nach Architekten mit dem Schwerpunkt ökologisches Bauen gesucht werden. Bei größeren Renovierungsmaßnahmen behalten Architekten gewerkübergreifend im Blick, dass beim Gebäude am Ende alles stimmig ist.

Gemeinsam sprechen und planen: Bau- und Renovierungswillige sollten Architekten und Handwerkern ausführlich schildern, welche Erwartungen sie an die Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten haben und ob bei den Bewohnern besondere gesundheitliche Probleme berücksichtigt werden müssen. Produkte mit einfacher, klarer Zusammensetzung sollten bei der Planung komplizierten Verbundmaterialien vorgezogen werden.

Schadstoffe wirksam aussperren: Architekten und Handwerker können nicht garantieren, dass die Richtwerte des Umweltbundesamtes für Innenraumluft eingehalten werden, die sich am gesundheitlichen Vorsorgeprinzip orientieren. Auftraggeber von Bau- und Renovierungsmaßnahmen sollten jedoch vertraglich vereinbaren, dass nur emissionsgeprüfte Produkte verbaut werden dürfen, die den Standards anerkannter Siegel entsprechen.

Dazu zahlen Siegel wie natureplusR, Eco Institut-Label oder der Blaue Engel. Sind Produkte mit Siegel nicht verfügbar, sollten nur solche verwendet werden, bei denen alle Inhaltsstoffe angegeben sind oder bei denen eine Prüfung auf ausgasende Stoffe vorliegt. Wer die Verwendung problematischer Substanzen und Materialien im Haus vermeiden will, sollte diese am besten vertraglich ausschließen.

Auf Information pochen: Auftraggeber haben nur ein Recht auf Auskunft zu den verarbeiteten Bauprodukten, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist. Hierbei ist wichtig, dass alle im Gebäude verarbeiteten Produkte dokumentiert werden und die Unterlagen zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt auch ausgehändigt werden.

Sachverstand gefragt: Wer auf Nummer sicher gehen mochte, kann einen Sachverständigen, der sich mit der Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten und Innenraumschadstoffen befasst, zur Beratung hinzuziehen.

Heimwerker aufgepasst: Auch wer selbst Hand anlegt, sollte nicht wahllos zu einem Produkt im Baumarktregal greifen.

Auf den Internetseiten von Siegeln wie natureplusR oder dem Blauen Engel finden Hobby-Heimwerker geprüfte, schadstoffarme Produkte nach Gruppen geordnet.

Weitere Informationen gibt es online unter:

verbraucherzentrale.nrw/ umweltberatung