„Tod aus dem Nichts“: 13 Jahre oder lebenslang

Im Prozess um die Tötung einer 15-Jährigen und deren Mutter (53) gab es am Dienstag die Plädoyers.

Wuppertal. 14 Tage dauerte es, bis die Kripo Daniel B. festnahm. Danach legte der 31-Jährige ein Geständnis ab. Zwei Menschen hat er auf dem Gewissen. Seine 15 Jahre alte Freundin und deren Mutter, eine 53Jahre alte Ex-Alkoholikerin, die zuweilen mit ihrer pubertierenden und schulschwänzenden Tochter nicht zurecht kam. Die Opfer wohnten direkt gegenüber.

Wie ist der 31-Jährige zu bestrafen? Die Staatsanwaltschaft hält ihn für einen Totschläger und einen Mörder. Das Mädchen habe er mit einem Kissen erstickt, nachdem er von ihr geohrfeigt worden sei. Die Mutter jedoch sei vollkommen arg- und wehrlos gewesen, als B. nach der Tötung der 15-Jährigen im Zimmer der 53-Jährigen aufgetaucht sei. Mit einem Fleischklopfer habe er sie niedergestreckt, dann ebenfalls mit einem Kissen erstickt. Heimtücke ist ein Mordmerkmal. Entsprechend die Forderung: lebenslange Haft.

Verteidiger Michael Kaps plädiert dagegen in beiden Fällen auf Totschlag und eine Haftstrafe von "nur" dreizehn Jahren. Seine Begründung: B. sei nach der Tötung der 15-Jährigen in rasender Wut ins Zimmer der Mutter gestürmt. Auf deren Arg- oder Wehrlosigkeit sei es ihm dabei gar nicht angekommen. Folglich könne B. nicht heimtückisch gehandelt haben.

Die Nebenklage - die Schwestern der getöteten 15-Jährigen waren auch am Dienstag im Saal - folgte weitgehend der Staatsanwaltschaft, wies aber auch auf die Ungereimtheiten des Falls hin. So habe der Angeklagte stets von seinem über Jahre aufgestauten Frust und der daraus resultierenden Wut als Tatmotiv gesprochen, resümierte Rechtsanwalt Jochen Thielmann.

Das sei aber nur schwer mit der Situation am Tatabend in Einklang zu bringen. Laut B.habe das Mädchen ihn beschimpft und mehrfach geohrfeigt. Daraufhin habe er sie erstickt. Ein Kampf habe nicht stattgefunden. B. - angeblich voller Hass und Wut - habe seine Freundin lautlos und kontrolliert getötet. Ein Tod aus dem Nichts", so Thielmann.

Rechtsanwältin Andrea Groß-Bölting stellte als zweite Vertreterin der Nebenklage zudem in Frage, dass es die Ohrfeigen überhaupt gegeben habe. Ob das Mädchen wach war, als es erstickt wurde, sei unklar. Dass B. sich nach der Tat das Leben nehmen wollte - das hat der Angeklagte behauptet - stellt die Nebenklage in Abrede.

Mit hinter seinen gefalteten Händen halb verborgenen Gesicht hörte der Angeklagte die Plädoyers. Erst in der nächsten Woche wird er die Gelegenheit zu seinem "letzten Wort" bekommen, danach entscheidet das Gericht.