Landgericht Tödliche Schüsse an der Gathe in Wuppertal: Lebenslange Haft beantragt
Wuppertal · Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft sieht im Prozess um die tödlichen Schüssen an der Gathe heimtückischen Mord nachgewiesen. Die Verteidigung plädiert auf einen Freispruch.
Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf der Gathe hat die Staatsanwaltschaft am Freitag eine lebenslange Haftstrafe für den 33-jährigen Angeklagten gefordert. In seinem Plädoyer vor dem Landgericht machte Staatsanwalt Hauke Pahre deutlich, dass er das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt ansieht. Demnach soll der Angeklagte am Abend des 28. April 2019 mit einer halbautomatischen Schusswaffe auf das Opfer (36) gefeuert haben und zwar in einer Situation als dieses „nicht damit rechnete und wehrlos war“. Dieser Punkt ist wichtig, um die Tat als Mord bewerten zu können.
Der Angeklagte, der mit dem Angeklagten bis wenige Monate vor der Tat befreundet gewesen ist, hatte in dem Prozess hingegen von einer Tat aus Notwehr gesprochen. Diesen Kurs verfolgte auch die Verteidigung und forderte einen Freispruch. „Auf gar keinen Fall ist das als Mord zu qualifizieren“, sagte der Verteidiger. Schließlich habe der ehemalige Freund noch genug Zeit gehabt, um selbst nach einer Waffe zu greifen. Zeugen berichteten, dass der schwer verletzte Mann, eine Pistole fallen ließ. Das spreche gegen die Heimtücke. Die Notwehr wurde so erklärt: Bei einer Auseinandersetzung am Nachmittag des Tattages habe das spätere Opfer dem Angeklagten, der Wirt einer Bar an der Gathe ist, gedroht, dass er „heute sterben“ werde. Erst daraufhin habe sich der 36-Jährige eine Waffe besorgt. Bei dem Zufallstreffen auf der Gathe habe der Angeklagte nur geschossen, weil er selbst damit rechnete, jeden Moment attackiert zu werden.
Angeklagter soll sich als „Herr von Wuppertal“ bezeichnet haben
Konnte der geständige Schütze, die Waffe seines Widersachers sehen? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Polizei in einer aufwendigen Nachstellung der Situation auf der Gathe. Die Staatsanwaltschaft bezog sich bei ihrem Plädoyer auf die Erkenntnisse aus der Simulation: „Der Bewegungsablauf spricht für einen Angriff und nicht für Notwehr.“ Der Angeklagte habe aus seiner Perspektive die Waffe nicht sehen können, zudem habe dieser gezielt neben dem Wagen des Opfers gehalten. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass das Motiv für die Tat eine Konkurrenzsituation im Drogengeschäft war - eine Tatsache, die wie Pahre einräumen musste, im Prozess so nicht bewiesen werden konnte. Der Angeklagte, dem der Prozess von einer Dolmetscherin übersetzt wurde, schloss sich den Äußerungen seiner Anwälte an.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte zu Beginn des Prozesstages eine Beurteilung des Angeklagten abgegeben - ohne persönliche Untersuchung, denn die hatte der 33-Jährige abgelehnt. Aus dem Prozess heraus habe der Gutachter „keine gravierenden psychologischen Auffälligkeiten“ bemerkt. Wohl aber stelle er bei dem Wirt eine „große Gelassenheit“ fest. Als es im Verfahren um die Verletzungen des Opfers ging, sei ihm sogar ein Lächeln des Schützen aufgefallen. „Das wirkte unpassend.“ Die Schwester des Opfers hatte ausgesagt, dass sich der Angeklagte selbst als der „Herr von Wuppertal“ bezeichnet haben soll. Das Urteil ist für Donnerstag, 23. April, angesetzt.