Gerichtsurteil Tresor-Diebstahl: Haftstrafe für 20-Jährigen
Zwei Männer mussten sich wegen eines Einbruchs in eine Varresbecker Bäckerei vor dem Amtsgericht verantworten.
Zwei Männer sind im vergangenen Sommer in eine Bäckerei in der Varresbeck eingebrochen und wurden dafür am Dienstag vor dem Amtsgericht verurteilt. Es war der Abend des 9. August, als die beiden Männer (20 und 33 Jahre alt) mit einer Brechstange in die Bäckereifiliale an der Düsseldorfer Straße einbrachen. Dort wollten sie den Tresor stehlen, in dem sich knapp 1500 Euro befanden.
Nur Geldnot verband die
Unbekannten miteinander
Laut Anklageschrift sollen drei Täter beteiligt gewesen sein, von denen ein Unbekannter nach der Tat jedoch entkommen konnte. Die anderen beiden konnten noch am Tatort gefasst und in Untersuchungshaft gebracht werden. Beide gestanden die Tat vor Gericht in vollem Umfang.
Am Tag vor der Tat haben die drei Männer die Bäckerei besucht, um sie „auszukundschaften“ und zu begutachten, ob sich diese zu einem Einbruch eignet: Der 20-jährige Angeklagte gab an, dort durch eine Glasscheibe den Tresor hinter der Theke gesehen zu haben. Daraufhin sei er auf die Idee des Einbruchs gekommen. Für die Tat mieteten sie extra ein Auto, das der zweite Angeklagte fuhr. Er war per Telefon herbeigerufen worden, als die beiden anderen Männer den ungefähr 60 Kilo schwere Tresor aus der Bäckerei trugen. Noch bevor der Tresor im Kofferraum verstaut werden konnte, kam jedoch die Polizei dazu – Zeugen hatten die Tat beobachtet und den Notruf betätigt.
Beide Männer sprechen kein Deutsch und sind erst vor kurzem nach Deutschland gekommen. Im Casino in Essen sind die beiden sich dann begegnet, als der 20-Jährige seinen späteren 33-jährigen Komplizen zum Fahren des Fluchtwagens überredet hat, berichtete einer der Verteidiger. Das Geld sei für den schwer kranken Vater bestimmt gewesen, gab der Mann unter Tränen an. Für den Fahrer war es eine Ersttat, wohingegen der 20-Jährige bereits in der Schweiz wegen Fahrraddiebstahl und Kokainbesitz in Haft gesessen und dort auch noch anderthalb Jahre zu verbüßen hat. Deshalb und wegen seiner absoluter Tatherrschaft sowie erheblicher schädlicher Neigungen fiel das Urteil für den 20-Jährigen trotz Anwendung des Jugendstrafrechts härter aus als für den 33-Jährigen: Er erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Sein Mittäter bekam eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung mit der Auflage, 240 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, falls keine Vollzeitbeschäftigung gefunden wird.