Über Bürgeranträge die Stadt mitgestalten

Es ist kein neues Instrument, das die Wuppertaler nutzen können — aber eins, bei dem die Verwaltung tätig werden muss.

Foto: Stefan Fries

Was haben die mögliche Freigabe der Einbahnstraße Ringelbusch für Fahrradfahrer, die Benennung der Brücke am Landgericht nach Martin Gauger und die Forderung nach einem Aufzug vom Hauptbahnhof in die Südstadt gemeinsam? Es sind alles Themen, die bereits Gegenstand eines Bürgerantrages waren. „Ein niederschwelliges Instrument, über das sich Bürger in Wuppertal engagieren können“, sagt Florian Kötter, Mitarbeiter im Büro des Oberbürgermeisters.

Grundlage für einen Bürgerantrag ist der Paragraf 24 der Gemeindeordnung NRW. Unter anderem heißt es dort: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.“

Dazu muss er nicht einmal Bürger in Wuppertal sein, um einen Bürgerantrag in Wuppertal stellen zu dürfen, wie Kötter erläutert. Schriftlich und im Prinzip formlos, allerdings mit Hinweis auf § 24 der GO NRW. Und ausgearbeitet müsse das Anliegen schon sein, sagt Kötter. Wobei das bislang nie ein Problem gewesen sei. Und abstruse Forderungen und Ähnliches habe es noch nicht gegeben.

Was unterscheidet aber einen solchen Antrag von einer normalen Anfrage? Kurz gesagt: Einen Bürgerantrag muss die Verwaltung bearbeiten. In welchem Zeitraum, das war allerdings nicht festgelegt und habe, räumt Kötter ein, in der Vergangenheit oft für Unmut bei den Antragstellern gesorgt. Seit der Neufassung der Geschäftsordnung hat sich die Stadtverwaltung aber selbst eine Frist von drei Monaten gesetzt. Diese sei nicht immer einzuhalten, allerdings müsse dann, so Kötter, der Antragsteller informiert werden, wenn sein Anliegen nicht rechtzeitig den Weg in die politischen Gremien findet.

Der Mitarbeiter im OB-Büro sieht das Instrument des Bürgerantrages grundsätzlich positiv — auch wenn eine unter Personalmangel leidende Verwaltung wie in Wuppertal mitunter an ihre Grenzen stoße. Der Großteil der Anträge befasse sich nämlich mit dem Thema Verkehr. „Da, wo jeder mitreden kann“, sagt Kötter. Und genau das Verkehrsressort ist es, das besonders über einen personellen Engpass klagt.

Mittlerweile gebe es etwa zwei Bürgeranträge pro Monat. Oft von alten Bekannten. „Keine Querulanten“, hebt Kötter hervor. Im Gegenteil: „Man sieht, dass sie sich mit einem Thema wirklich befassen.“

Die Zahl der Anträge habe schon einmal höher gelegen. Die Bürger, die besonders häufig das Instrument nutzten, habe er deshalb mal ins OB-Büro eingeladen. Auch, um ihnen mal aus Verwaltungssicht zu schildern, welche Arbeit ein Antrag nach sich zieht und welche Alternativen es für den Bürger in bestimmten Fällen gibt. Diese Diskussion sei fruchtbar gewesen, erinnert sich Kötter, der sozusagen als Vermittler auftrat. Ein bisschen habe ihm da auch seine Tätigkeit im Fußball — Kötter war lange der ranghöchste Schiedsrichter im Bereich Wuppertal — geholfen, wie er schmunzelnd erklärt.

Ein Lob an die Verwaltung spricht Ulrich Schmidt aus. Er setzt sich seit Jahren für eine Verbesserung der Fahrrad-Infrastruktur in Wuppertal ein und eckte durchaus öfters mal mit der Stadt an. Zahlreiche zahlreiche Bürgeranträge gehen auf sein Konto. Seit der Neufassung der Geschäftsordnung habe sich „gefühlt einiges positiv entwickelt“, sagt Schmidt. Insbesondere, was die Kommunikation mit der Stadt angeht. „Ein bisschen Luft nach oben bleibt aber.“

Dass die Stadt manchmal Schwierigkeiten hat, die Fristen einzuhalten, könne er nachvollziehen. Werde ein Antrag zum Beispiel vor der Sommerpause der Gremien gestellt, seien drei Monate schon noch knapp. Wünschen würde er sich aber zum Beispiel, dass die Verwaltung noch offener mit den Bürgeranträgen umgeht, diese zum Beispiel ins Ratsinformationssystem stellt — wenn der Antragsteller denn zustimmt. So könnten alle Wuppertaler Einblick nehmen.