Urteil nach tödlichem Autorennen

20-Jähriger muss Geldstrafe zahlen und erhält ein Fahrverbot.

Wichlinghausen. Bei einem illegalen Autorennen im Juni 2008 auf der Westkotter Straße hatte er schon seinen Bruder (damals 22 Jahre alt) verloren - jetzt verurteilte das Amtsgericht einen 20-Jährigen noch zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 15 Euro und zu zwei Monaten Fahrverbot.

Der 20-Jährige und sein Bruder hatten sich, wie berichtet, im vergangenen Jahr mit zwei Autos ein nächtliches Rennen in Wichlinghausen geliefert. Mit fast 100 Stundenkilometern rasten sie durch die Straßen, überfuhren rote Ampeln, gefährdeten Unbeteiligte. An der Kreuzung Westkotter/Lentzestraße verlor der Bruder des Angeklagten dann die Kontrolle über sein Auto, überfuhr einen Ampelmast und prallte in einen Kiosk. Er starb an der Unfallstelle. Zwei andere Männer, die mit ihm in Auto saßen, überlebten verletzt.

Wegen seiner Beteiligung an dem Rennen verurteilte das Amtsgericht nun den 20-Jährigen wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm in einer früheren Anklage zunächst fahrlässige Tötung vorgeworfen, diesen Vorwurf aber fallengelassen. Das Urteil ist rechtskräftig. Red