Vergewaltigung nicht bewiesen: Freispruch
Barmen. Das Landgericht hat am Dienstag einen Deutsch-Russen (53) vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Wie berichtet, soll der Mann im Juni 2009 — zu dieser Zeit stand er unter Bewährung — mit zwei Freunden und zwei Frauen erst im „Werther Hof“, dann in der Wohnung einer der Frauen getrunken haben.
Dort habe sich der 53-Jährige an einer der Frauen vergangen, so die Überzeugung der Staatsanwaltschaft.
Das Landgericht sah am Dienstag allerdings nicht genügend Beweise für eine Vergewaltigung. Unter anderem sei die Erinnerung des Opfers nicht konkret genug. Vor dem Landgericht hatte der Angeklagte ausgesagt, der Sex hätte einvernehmlich stattgefunden. Als das mutmaßliche Opfer ihm klar gemacht hätte, er solle aufhören, habe er von ihr abgelassen.
Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer drei Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. spa/mst