Dort habe sich der 53-Jährige an einer der Frauen vergangen, so die Überzeugung der Staatsanwaltschaft.
Das Landgericht sah am Dienstag allerdings nicht genügend Beweise für eine Vergewaltigung. Unter anderem sei die Erinnerung des Opfers nicht konkret genug. Vor dem Landgericht hatte der Angeklagte ausgesagt, der Sex hätte einvernehmlich stattgefunden. Als das mutmaßliche Opfer ihm klar gemacht hätte, er solle aufhören, habe er von ihr abgelassen.
Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer drei Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. spa/mst