Verletzte Frühchen: Apothekerin will 6000-Euro-Strafe nicht zahlen

Drei Kinder erlitten Verätzungen an den Augen. Einspruch gegen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung macht Prozess ab Mitte Januar erforderlich.

Wuppertal. Im Fall der bei einer Routineuntersuchung in der St.-Anna-Klinik mit Augentropfen verätzten Säuglinge steht Mitte Januar 2014 die gerichtliche Aufarbeitung bevor. Grund: Eine promovierte Apothekerin (52) hat gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung — Höhe: 6000 Euro — Einspruch eingelegt. Wenn die 52-Jährige ihren Einspruch nicht zurücknimmt — das kann sie jederzeit tun — gibt es ab Mitte Januar vor dem Amtsgericht einen öffentlichen Strafprozess.

Bislang sind sieben Verhandlungstage geplant. Wie berichtet, leiden drei Kinder in Folge der Behandlung unter teilweise irreparablen Schädigungen der Augen. Die drei Säuglinge waren Anfang Februar 2012 durch ein falsch übermitteltes Rezept schwer verletzt worden.

Eine Ärztin soll ein richtiges Rezept ausgestellt, der Kinderarzt von Helios bei der Mengenangabe „mg“ das „m“ weggelassen haben. Daraufhin habe die Zentralapotheke in Köln die Augentropfen in 1000-fach zu hoher Dosis gemixt. Das wiederum hätten der Arzt und die Apothekerinnen erkennen müssen. Die entsprechenden Strafbefehle gegen einen Helios-Kinderarzt und eine Kölner Apothekerin sind bereits rechtskräftig geworden. Wegen fahrlässiger Körperverletzung zahlt die Apothekerin 6000, der Helios-Arzt 7200 Euro.

Die Helios Kliniken GmbH hat sich mehrfach öffentlich für den Behandlungsfehler entschuldigt. Der Arzt sei Teil einer Fehlerkette gewesen. Man habe die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stets unterstützt und vor allem für „die Übermittlung, Zubereitung und Gabe von angemischten Medikamenten zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen etabliert“, hieß es in einer Helios-Erklärung.