Mieterschutz Vorwürfe gegen Vonovia und LEG

Mieterbund und Mieterschutzbund beklagen das Vorgehen der beiden Unternehmen bei Mieterhöhungen.

Mieterhöhungen sind ärgerlich - und in einigen Fällen in Wuppertal möglicherweise auch nicht zulässig. Foto: dpa

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Großvermieter wie die LEG und Vonovia sollen die Mieten in Wuppertal – mit teils falschen Begründungen oder fraglichen Methoden – erhöhen. Davon berichten der Deutsche Mieterbund Wuppertal und der Mieterschutzbund. Andreas Wiemann, Geschäftsführer des hiesigen Mieterbunds, sagt, es habe in diesem Jahr Dutzende Fälle gegeben.

Aus mittleren werden gute Wohnlagen, so steigen die Mieten

Die Vonovia erhöht die Mieten, die Erhöhung fuße dabei auf einer falschen Angabe der Wohnlage. „Mittlere Wohnlagen“ würden dabei zu „guten Wohnlagen“ erklärt. Dadurch werden laut Definition „Wohnlagen ohne besondere Vor- und Nachteile, überwiegend verdichtete, z. T. auch aufgelockerte Bebauung“ zu „ruhigen Wohnlagen mit aufgelockerter, zumeist offener Bebauung und zum Beispiel Vorgärten“. Aktuelle Beispiele, die Wiemann vorliegen, sind Wohnungen an der Straße Löhrerlen und an der Schellenbecker Straße – beide in Barmen.

Für die Mieter habe das die Folge, dass die Miete um 55 Cent pro Quadratmeter erhöht werden könne, erklärt Wiemann. Bei einer 80 Quadratmeter Wohnung gehe es um 44 Euro im Monat oder 528 Euro im Jahr. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist die Wohnlagenkarte der Stadt, die vier Kategorien von Wohnlagen unterscheidet. Die Wohnlage ist ein Merkmal des Mietspiegels, nach der Zuschläge oder Abzüge für Wohnungsmieten berechnet werden.

Die Vonovia bestätigt auf Anfrage, dass man dort die Abrechnungen prüfe. „Wir können uns nur dafür entschuldigen, wenn es bei einzelnen Einstufungen unserer Wohnungen in Wuppertal zu Fehlern gekommen sein sollte. Wir werden jeden einzelnen Fall eingehend prüfen und selbstverständlich korrigieren, sollte uns ein Fehler unterlaufen sein.“

Die LEG gehe bei Erhöhungen dagegen anders vor, beschreibt Wiemann. Der Mietspiegel gibt einen Mittelwert als Ausgangswert vor, von dem aus Abzüge und Zuschläge aufgerechnet werden, um die Miete zu bestimmen. Die LEG gehe vielfach von einem höheren Wert aus – der oberen Grenze des zulässigen Mittelwerts. Der Mieterbund habe auch davon Dutzende Fälle zur Prüfung vorliegen. Das Vorgehen ist auch beim Mieterschutzbund bekannt. Die LEG verweist dagegen darauf, dass das zulässig sei und jede Wohnung einzeln geprüft werde. Dabei spielten die Lage im Haus, die Lage des Hauses und die Entwicklungsperspektiven des Stadtteils eine Rolle, ebenso wie die Ausstattung. Die „Mietspiegel der Städte sehen für eine Mieterhöhung auch eine Preisspanne und nicht einen festen Mietpreis vor“, so ein Sprecher, je nach Wert der Wohnung.

Beim Mieterschutzbund kennt man die LEG aber auch aus anderen Gründen. Der Leiter der Rechtsabteilung, Werner Klönne, sagt, die LEG nutze häufig eigene Neuvermietungen als Vergleichswerte für die Mietpreise bei Mieterhöhungen. Die seien in der Regel höher als bereits vermietete Wohnungen. Der Mieterschutzbund führe deswegen Musterklagen gegen die LEG.

Wiemann sagt, viele Mieter hätten Angst, etwas zu unternehmen und stimmten der Erhöhung zu. Er rät, „ruhig Blut“ zu bewahren und sich Hilfe zu holen. Dafür könne man sich Zeit lassen – den laufenden Monat und zwei weitere. Der Mieterbund, der ebenso wie der Mieterschutzbund, Rechtsberatung für seine Mitglieder übernimmt, würde gegebenenfalls die Forderung prüfen und die Korrespondenz mit dem Vermieter übernehmen, erklärt Wiemann.