Verbraucherzentrale klärt über Risiken von Online-Bezahldiensten auf Weltverbrauchertag: Falsche Sicherheit durch Käuferschutz

Wuppertal · Klarna, Apple Pay, Paypal – Bezahldienste im Internet versprechen sorgenfreies Einkaufen durch verbraucherfreundlichen Käuferschutz.

Michelle Schüler-Holdstein gibt Tipps.

Foto: Verbraucherzentrale NRW

Doch immer wieder treten dabei auch Probleme auf. Zum Weltverbrauchertag am 15. März machen weltweit Verbraucherorganisationen seit 1983 auf unterschiedliche Interessen von Verbrauchern aufmerksam.

Michelle Schüler-Holdstein, Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Wuppertal, klärt über mögliche Risiken beim Onlineshopping auf. „Verlorene Retouren, Fristen, nicht gedeckte Konten oder betrügerische Online-Shops führen regelmäßig zu Komplikationen“, sagt Schüler-Holdstein. Es vergehe keine Woche ohne Beschwerden von Verbrauchern.

„Wichtig ist, direkt Kontakt
zum Verkäufer aufzunehmen“

Der Käuferschutz greife nämlich nicht in jedem Fall. Zahlungsdienstleister würden nicht immer im Interesse der Verbraucher entscheiden, auch wenn diese entsprechende Nachweise vorlegen könnten. Probleme träten zum Beispiel auf, wenn Meldefristen für ein Problem verstrichen seien oder der Versandbeleg durch den Händler zwar vorläge, die Ware aber tatsächlich gar nicht angekommen sei. Auch Fälle, in denen Händler die Rückzahlung verweigern, weil die Retoure nicht eingetroffen sei, kämen häufig vor. Zuletzt bestünde auch die Gefahr des Missbrauchs von Zugangsdaten – in diesem Fall empfiehlt der Verbraucherschutz, eine Strafanzeige bei der Polizei aufzugeben. „Das Konzept „buy now – pay later“ kann zur Schuldenfalle werden. Häufig fehlt den Käufern zu schnell der Überblick“, warnt Michelle Schüler-Holdstein.

Der Käuferschutz greift grundsätzlich, wenn Artikel nicht erhalten wurden, deutlich von der Beschreibung abweichen oder gar beschädigt seien. „Wichtig ist es, direkt Kontakt zum Verkäufer aufzunehmen, um das Problem zu lösen. Die Meldung des Problems beim Zahlungsdienstleister muss dann unbedingt innerhalb der angegebenen Frist erfolgen“, erklärt die Leiterin der Beratungsstelle. Das seien meist 180 Tage, bei einigen Anbietern weniger. Ob dem Verbraucher Käuferschutz gewährt wird, entscheide der Zahlungsdienstleister letztendlich nach eigenem Ermessen. Aber Achtung: Bei bestimmten Produktgruppen wie Digitalen Produkten, Dienstleistungen und Gutscheinen kann kein Käuferschutz geltend gemacht werden.

Michelle Schüler-Holdstein rät, sich vor dem Kauf immer gut zu informieren und Impulskäufe zu vermeiden. Hilfreich sei auch der Fake Shop Finder der Verbraucherzentrale, der mit Hilfe eines Ampelsystems die Seriosität eines Onlineshops anzeigen kann. „Der Zahlungsdienstleister ist kein Anwalt der Verbraucher. Darauf sollte man sich nicht verlassen“, betont sie.

Verbrauchern steht zudem ein gesetzlicher Käuferschutz zur Verfügung. Auch hier sei es wichtig, seine Rechte geltend zu machen und auf Fristen zu achten. Bei Problemen sowohl mit dem Zahlungsdienstleister als auch dem Händler könne sich an Verbraucherzentralen gewendet werden. „Letztendlich sollte man immer mit Bedacht einkaufen, egal wie man bezahlt“, sagt Michelle Schüler-Holdstein. „Die Entwicklung geht weiter Richtung Onlinehandel und wir zeigen uns immer transparenter durch die Nutzung solcher Bezahldienste. Verbraucher sollten einfach aufmerksam bleiben.“