Wenn Neonazis Räume suchen: So wehren sich Vermieter

Neuer Leitfaden für Gastronomen und Vereine.

Wuppertal. Stellen Sie sich vor: Sie haben einen Veranstaltungsraum. Platz für ein paar Dutzend Menschen, eventuell Gastronomie oder Veranstaltungstechnik dabei. Den vermieten Sie an einen Verein mit einem seriös klingenden Namen wie etwa „Deutscher Akademiekreis xy“. Und am Ende sind Sie Gastgeber für eine rechtsextremistische Gruppe, die dort eine Propaganda-Veranstaltung abhält.

Ein abstruses Szenario? Im Gegenteil, sagt Sebastian Goecke von der Wuppertaler Initiative für Demokratie und Toleranz: Rechtsextreme Gruppierungen verfügten nur selten über eigene Räume, in denen sie ihre Veranstaltungen durchführen können. „Deshalb sind sie auf die Vermietung von Gaststätten und Vereinslokalen angewiesen.“ Damit Wirte oder andere Raum-Anbieter wie Vereine und Gemeinden nicht ohne ihr Wissen Vermieter von Extremisten werden, bietet die Initiative jetzt einen Leitfaden an, der genau das vermeiden soll.

Auf 37 Seiten erhalten Raum-Anbieter dort Tipps und Empfehlungen für die Vermietung privatrechtlicher Räume. Ganz wichtig, so Goecke: Oft würden die Vermieter über den Anlass der Veranstaltung im Unklaren gelassen. Der eigentliche Nutzen der Räume werde bei rechtsextremen Gruppen leider meist zu spät deutlich. „Teilweise findet eine wissentliche Täuschung der Vermieter statt, indem die Mieter ihre Gruppe mit unverfänglichen Namen vorstellen“, so Goecke.

Derartiges komme auch in Wuppertal vor, so Goecke weiter: „Uns sind bereits drei Anmietungsversuche von Pro NRW bekannt.“ Diese als rechtspopulistisch eingestufte Organisation suche immer wieder in Wuppertal nach Räumen für Veranstaltungen und Mitgliederwerbung — wobei die Termine meist als private Feiern deklariert würden. Dabei seien sogar schon griechische oder jugoslawische Restaurants gemietet worden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der neue Ratgeber, bei einer Vermietung von Gaststätten oder Vereinslokalen im Voraus im Internet oder beim Amtsgericht eine Recherche über die potenziellen Mieter durchzuführen. Besonders wichtig sei zudem ein schriftlicher Nutzungsvertrag zur rechtlichen Absicherung des Mietverhältnisses. Goecke: „In diesem sollte klar festgelegt sein, dass antidemokratische Veranstaltungen in den Räumlichkeiten nicht gestattet sind. Der Vermieter hat zudem jederzeit das Recht auf Zugang zu seinen Räumlichkeiten.“

Und sollte der Vermieter von rechtsextremen Gruppen getäuscht worden sein, so helfe als letztes Mittel die Polizei — die könne gemieteten Räume räumen.