Verbrauchertipp Winterunfälle: Ohne Versicherung wird’s teuer

Nicht jeder Schaden ist gedeckt. Mieter und Hausbesitzer müssen Vorkehrungen treffen.

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Wuppertal. Der Winter kommt spät, aber er kommt: Temperaturen um den Gefrierpunkt sorgen auch in Wuppertal für Frieren, Zähneklappern und Gefahren durch Frost. Ob geplatzte vereiste Rohrleitungen im Haus oder Ausrutscher durch Schneeglätte auf den Straßen: Ist das Risiko von Schäden und Unfällen nicht ausreichend abgesichert, kann der Wintereinbruch teure Konsequenzen nach sich ziehen.

Zwar fängt die richtige Versicherungspolice in vielen Fällen den finanziellen Schaden auf, doch Hausbesitzer, Mieter und Verkehrsteilnehmer haben bestimmte Pflichten zu erfüllen, um Gefährdungen durch Eis und Schnee zu vermeiden.

So müssen Hausbesitzer Wasserrohre absperren, denn: Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann leicht die Rohre sprengen. Noch größer wird der Schaden allerdings, wenn später dann aufgetautes Wasser aus den geplatzten Leitungen in die Wohnung fließt.

In der Regel übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen solchen Schaden — vorausgesetzt, dieser spezielle Versicherungsschutz ist im Vertrag enthalten. Versicherte sollten sich aber nicht darauf verlassen, dass die Gesellschaft zahlt. Eine volle oder teilweise Übernahme kann auch verweigert werden, falls Rohre nicht rechtzeitig entleert bzw. abgesperrt oder Wohnräume nicht ausreichend beheizt wurden.

Es gehört auch zu den Pflichten von Hausbewohnern, Gehwege von Eis und Schnee zu befreien: Bei den ersten Minustemperaturen beginnt für Eigentümer in der Regel auch der Winterdienst vor der eigenen Haustür: Vereiste Flächen müssen dann gestreut, Gehwege und Zufahrten nach einem Schneefall geräumt werden. In einzelnen Fällen kann das auch kleine Bushaltestellen im Bereich vor dem Haus betreffen. Nicht immer sind hier die Stadtwerke zuständig.

Den Winterdienst haben Mieter zu übernehmen, falls dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Rutscht ein Passant auf einem vereisten oder schneebedeckten Weg aus und verletzt sich, können Ersatzansprüche auf denjenigen zukommen, der die Streupflicht hatte. Ohne Haftpflichtversicherung kann das ziemlich teuer werden.

Beim Streuen sind Mieter und Hausbesitzer dazu angehalten, umweltverträgliche Streumittel zu verwenden: Wer Gehwege eisfrei halten will, sollte zu Streumitteln aus Kalkstein, Sand oder Quarz greifen: Diese Stoffe sind eine gute Alternative zum Salz, dessen Einsatz in vielen Kommunen verboten ist. Als Rutschschutz haben sich zudem Splitt und Sand bewährt. Sie erhöhen die Reibung zwischen Eis und Schuhsohle. Ein Ausrutschen wird dadurch verhindert. Empfehlenswerte Streumittel tragen oft das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Nach Ende der Frostperiode sollte man die Reste auch aufkehren und in der grauen Tonne entsorgen.

Weitere Informationen zu Pflichten während der Winterzeit und zur Versicherung gibt es über die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale in Wuppertal. Einen Termin kann man unter Telefon 69 37 58 01 vereinbaren.