Deutlich weniger Unfälle in den Wuppertaler Betrieben
Aber junge Leute sind häufiger als früher betroffen.
Wuppertal. Mit 27 Prozent aller Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit ist die Lärmschwerhörigkeit nach wie vor die Nummer 1. Das ist eine der Erkenntnisse aus einer Fachtagung Arbeitsschutz in Wuppertal, veranstaltet von den Berufsgenossenschaften Maschinenbau- und Metall sowie Elektro Textil Feinmechanik.
Innerhalb der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft (zuständig für NRW und einige weitere Teile Deutschlands) steigt demnach die Zahl der meldepflichtigen Unfälle außerdem wieder an. Doch das Risiko je 1000 Vollzeitbeschäftigte ist trotzdem gesunken - innerhalb eines Jahres von 47 auf 46 Unfälle. Die Gründe: Die angezogene Konjunktur, die hohe Zahl von Leiharbeitern und die Tatsache, dass neue Beschäftigte sich auf dem Arbeitsgelände noch nicht so auskennen.
Wuppertal nimmt innerhalb der Statistik allerdings eine Sonderrolle ein: Denn hier ging auch die Zahl der meldepflichtigen Unfälle (ab vierter Krankheitstag zurück). Bei einer innerhalb der Genossenschaft etwa gleich gebliebenen Zahl von rund 14.900 Versicherten waren es im Jahr 2006 noch 559 Unfälle, ein Jahr später nur noch 506. Die Zahl der Wegeunfälle ging zeitgleich von 68 auf 59, die der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit von 34 auf 31 zurück.
Das alles, obwohl Wuppertal extrem mittelständisch geprägt ist. Von den 581 Mitgliedsunternehmen haben dementsprechend 321 lediglich zwischen einem und neun Beschäftigte. Und klassischerweise haben eher solche kleinen Betriebe Probleme damit, den Arbeitsschutz allen Regularien entsprechend auch umzusetzen.
Eine Sorge wird trotzdem immer größer: Die Zahl der Unfälle, in die Jugendliche (Auszubildende, Praktikanten und Ferienjobs) verwickelt sind, nimmt zu. Häufiger als früher registriert die Genossenschaft auch Haut- und Asbestkrankheiten.
Was den Lärm angeht, so gelten mittlerweile übrigens neue Richtlinien: Vorsichtsmaßnahmen wie Kennzeichnung von Lärmbereichen sind nun schon ab 85 Dezibel einzuleiten. Auch Gehörschutz ist ab 85 Dezibel fällig, früher waren es 90. Zum Vergleich: 90 Dezibel entsprechen in etwa einer Winkelschleifertätigkeit, 85 einer vorbeifahrenden Eisenbahn, 65 einer Unterhaltung in einem Meter Abstand, 35 Blätterrauschen oder Vogelgesang.