Justiz Wuppertaler Gericht verhängt hohe Haftstrafen für Loverboys
Wuppertal · Zwei Männer hatten mehreren Frauen Liebe vorgespielt und ihnen alle Einnahmen aus der Prostitution abgenommen. Ein Wuppertaler Gericht verurteilte die beiden Täter nun.
Es flossen reichlich Tränen bei der Urteilsverkündung. Auf den Zuschauerplätzen begannen einige Frauen zu schluchzen. Und bei mindestens einem Angeklagten röteten sich die Augen: Den 31-Jährigen verurteilte das Landgericht zu sechseinhalb Jahren Haft, seinen Mittäter (22) zu fünf Jahren. Das Urteil erging unter anderem wegen besonders schwerer Zwangsprostitution, Zuhälterei und Körperverletzung. Für einen 17-Jährigen, der ihnen bei ihrem Geschäft mit den Frauen half, gab es wegen Beihilfe eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Die beiden Erwachsenen müssen zudem je 45 000 Euro Einnahmen an den Staat geben.
Die Angeklagten hatten zugegeben, dass sie nach der „Loverboy-Methode“ über fast zwei Jahre zunächst zwei junge Frauen und schließlich eine dritte als Prostituierte für sich arbeiten ließen. Dafür mieteten sie nacheinander jeweils eine Wohnung an der Westkotter Straße, an der Vogelsaue, an der Schwelmer und der Breslauer Straße.
Sie schalteten Anzeigen im Internet, organisierten per SMS die Kundentermine. Das verdiente Geld, oft mehrere 100 Euro am Tag, nahmen sie an sich, leisteten sich teure Autos und anderen Luxus. Den Frauen gaben sie höchstens Taschengeld. Die Opfer ließen sich darauf ein, weil sie jeweils an eine Beziehung zu einem der beiden Männer glaubten.
Mit einer Pistole bedroht und angespuckt
Dabei übten die Angeklagten psychisch und körperlich Druck auf die Frauen aus. Als die zwei zunächst engagierten Frauen ohne „Erlaubnis“ feiern gingen, ohrfeigte der 31-Jährige seine vermeintliche Freundin, bedrohte sie mit einer Pistole und drückte ihr ein Kissen ins Gesicht. Der 22-Jährige spuckte seine vermeintliche Freundin an.
Als die beiden Männer mit einer der beiden Frauen allein im Auto unterwegs waren, drohten sie ihr, sie ins Ausland zu verkaufen, wiesen an einer Raststätte auf einen Transporter, der sie mitnehmen könne. Und erklärten, sie sei gut zu verkaufen, weil sie noch unter 18 Jahre alt sei. Der Vorsitzende Richter nannte es beeindruckend, wie die Zeugin vor Gericht ihre Angst deutlich machte. Sie habe gesagt: „Ich wäre nicht vermisst worden.“
Der 31-Jährige war bereits Zuhälter einer Frau, als er den 22-Jährigen traf. Dieser war beeindruckt von dem Geld, das der Ältere ausgab und ließ sich zeigen, woher das Geld kam. Kurz darauf trafen sie zwei junge Frauen, einigten sich, diese als Prostituierte für sich arbeiten zu lassen. Jeder von ihnen sollte eine in sich verliebt machen, was auch gelang. Die Frauen glaubten an eine gemeinsame Zukunft.
Die beiden Frauen konnten sich schließlich lösen, eine dritte hat nach Angaben des Richters noch vor Gericht von ihrer Liebe zu dem 22-Jährigen gesprochen. Dieser habe ihr im Gerichtssaal angeboten, dass sie ihr Liebes-Tattoo auf seine Kosten entfernen könne. Auch eine 14-Jährige wollten die Männer für sich arbeiten lassen, dazu ist es jedoch nicht gekommen. Schließlich begannen die Angeklagten noch damit, Passanten Handys zu rauben, um ihren Lebensstil zu finanzieren. Von dem ist jetzt nichts mehr übrig geblieben.