Stadttentwicklung Oberer Grifflenberg: Bauprojekt an der alten Tankstelle sorgt für Diskussionen

Südstadt. · Auf dem ehemaligen Tankstellengelände sollen zwei Häuser entstehen. Das Bungalow soll trotz Gerüchten nicht abgerissen werden. Die Mieterin muss aber raus. Der Investor klagt auf Eigenbedarf.

 Birgit Bungenberg vor dem Bungalow, in dem sie seit 30 Jahren wohnt. Die Tankstelle nebenan ist praktisch schon abgerissen.

Birgit Bungenberg vor dem Bungalow, in dem sie seit 30 Jahren wohnt. Die Tankstelle nebenan ist praktisch schon abgerissen.

Foto: Andreas Fischer Wuppertal

Auf dem Gelände der alten Tankstelle am Oberen Grifflenberg laufen die Bauarbeiten. Schon im ersten Quartal 2021 soll das erste Doppelhaus stehen, ein zweites ist geplant (die WZ berichtete). Doch rund um das Projekt gibt es einige Diskussionen und Gerüchte. Zum Areal, dass die Inter-Haus GmbH aus Köln bebauen will, gehören nämlich noch einige Garagen und ein Bungalow. In der Nachbarschaft wird gemunkelt, dass die ebenfalls abgerissen werden und zwei weitere Doppelhäuser entstehen. Der Eigentümer, der auch Geschäftsführer der Inter-Haus ist, widerspricht allerdings vehement. „Das ist nicht geplant.“

Birgit Bungenberg, die seit 1989 im Bungalow zur Miete wohnt, hatte sich auf den jüngsten WZ-Artikel in unserer Redaktion gemeldet. Sie müsse auf jeden Fall spätestens Ende September ihr Haus verlassen. Schon Anfang des vergangenen Jahres hatte der Eigentümer, der das Grundstück samt Immobilien 2016 von einer Wuppertaler Familie gekauft hatte, ihr angekündigt, dass sie ausziehen solle. Mit der Begründung, „er hätte vor, alles abzureißen, um neuen Wohnraum zu bauen“, so Bungenberg. Als sie ihn darauf hingewiesen habe, dass dann aber andere Kündigungsfristen gelten, habe sie kurze Zeit später die schriftliche Kündigung erhalten. Begründung jetzt: Eigenbedarf. Mittlerweile gibt es eine Räumungsklage.

„Ich will dort mit meiner Familie einziehen“, erklärt der Kölner gegenüber unserer Zeitung. Es habe zwar mal den Plan gegeben, auf dem Teilgrundstück ebenfalls zwei Häuser zu errichten. Das habe er aber mittlerweile verworfen. Es gebe eine Genehmigung für vier, „wir werden aber nur zwei Häuser bauen“. Der Bungalow soll, sobald Bungenberg ausgezogen ist, modernisiert werden.

In der Nachbarschaft wird auch kolportiert, dass die Garagen für den möglichen Neubau verschwinden sollen. Einige sind bereits abgerissen worden. Dabei bleibe es aber auch, betont der Eigentümer. Die verbliebenen etwa 15 Garagen bleiben stehen. Sie seien alle vermietet. Dass einige der Pächter Kündigungen erhalten haben, sei richtig. Aber dafür gebe es auch schon wieder neue.

Im Netz sieht es immer
noch nach vier Häusern aus

Auf einem Internetportal, auf dem ein Makler im Auftrag der Inter-Haus um Käufer für die Doppelhäuser wirbt, sind auf einem der dazugehörigen Fotos aber immer noch vier Häuser zu sehen. Ein Fehler, so der Eigentümer. Das sei die mittlerweile überholte Planung. Rausgenommen hat er sie aber noch nicht.

„Wenn er wirklich hier einziehen wollen würde, warum macht er dann aber nichts mehr am Haus?“, fragt Bungenberg. In dieser Woche hatten die WSW zudem Gas und Strom abgestellt. „Gefahr in Verzug“, bestätigt ein Sprecher der Stadtwerke. Anschlüsse und Zähler seien frei zugänglich gewesen. Offenbar waren im Zuge der benachbarten Abrissarbeiten die Mauern des eigentlich verschließbaren Raums beschädigt worden. „Das muss er doch gewusst haben?“, sagt Bungenberg in Richtung ihres Vermieters. Der aber verneint und betont, sich schnell um eine Lösung bemüht zu haben.

Die Situation sei schon sehr ungewöhnlich, sagt Anwalt Nico Federmann vom Mieterbund in Wuppertal, der Bungenberg vertritt. Dass zum Beispiel zunächst die Firma Inter-Haus, zuständig für den An- und Verkauf von Immobilien, mit der Mieterin nach deren Aussage Kontakt aufgenommen habe, lasse vermuten, dass womöglich doch dort gebaut werden würde. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf „müsse sehr genau dargelegt werden“.

Sollte der Eigentümer später aber doch abreißen und neu bauen, habe dies allerdings kaum Auswirkungen. Er gehe ein geringes finanzielles Risiko ein, so Federmann. Der Eigentümer müsse im Nachhinein für seinen ehemaligen Mieter die Umzugskosten übernehmen und für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren die Differenz zwischen alter und neuer Miete.

Bungenberg hofft jetzt darauf, in Kürze eine neue Wohnung zu finden.