Wuppertaler Landgericht Prozess gegen Gucci-Bande - Verteidiger widersprechen sich
Wuppertal · Am zweiten Tag des Prozesses um die Attacke auf einen 70-Jährigen durch zwei 14-Jährige gab es am Freitag gleich mehrere Wendungen.
Am zweiten Tag des Prozesses um die Attacke auf einen 70-Jährigen durch zwei 14-Jährige gab es am Freitag gleich mehrere Wendungen: Zunächst konnte Rechtsanwalt Carsten Rebber seinen Platz als Nebenklageanwalt im Saal einnehmen. Denn das Landgericht hatte ihn Donnerstag als Vertreter des Opfers zugelassen. Doch die Verteidiger monierten, dass sie bei dieser Entscheidung nicht gehört wurden. Nun muss das Landgericht erneut entscheiden.
Hintergrund der juristischen Spitzfindigkeiten ist die Bewertung der Tat und die Frage, ob der heutige Zustand des 70-Jährigen auf diese Tat zurückzuführen ist. Laut Anklage haben die beiden Jungen, die zu der sogenannten Gucci-Bande aus auffälligen Kindern und Jugendlichen gehörten, den Mann geschlagen und ihn angesprungen, so dass er mit dem Kopf gegen die Wand prallte. Der Rentner erlitt wenig später eine Hirnstammblutung, ist heute pflegebedürftig.
Die Staatsanwaltschaft vertritt die Ansicht, dass ein ursächlicher Zusammenhang nicht nachzuweisen ist. Deshalb stufte sie die Tat nur als gefährliche Körperverletzung ein und nicht als schwere Körperverletzung, die härter bestraft wird und bei deren Behandlung im Prozess das Opfer als Nebenkläger auftreten kann. Wegen dieser Einstufung wird der Fall auch vor dem Amtsgericht verhandelt.
Einen Fehler hatte Anwalt Carsten Rebber diese Bewertung von Anfang an genannt. Und die Familie des Opfers war getroffen, hatte das Gefühl, dass damit die Tat „bagatellisiert“ werde. Das sei ein weiterer Schlag für sie gewesen. Sie fühlten sich allein gelassen. Deshalb war die Erleichterung groß, als die Beschwerde des Anwalts Erfolg hatte. Das Landgericht, das über die Beschwerde entscheiden musste, hatte erklärt, dass es immerhin die Möglichkeit eines Zusammenhangs zwischen der Attacke und dem Zustand des Opfers gebe. Deshalb müsse die Nebenklage zugelassen werden.
„Das hat uns ein bisschen Hoffnung gegeben und ermutigt“, sagte Ecevit Polat, der Sohn des 70-Jährigen. Jetzt könne ihr Anwalt sie vor Gericht vertreten, jetzt hätten sie die Hoffnung, dass die Täter gerecht bestraft werden. Etwas Hoffnung braucht die Familie, denn der 70-Jährige ist jetzt zusätzlich an einer Lungenentzündung erkrankt.
Carsten Rebber hat als Nebenklageanwalt am Freitag gleich einen Beweisantrag gestellt. Ein Sachverständiger soll noch einmal einen möglichen Zusammenhang zwischen Tat und heutigem Zustand prüfen. Die Verteidiger der angeklagten 14-Jährigen erhoben aber eine formelle Rüge: Das Landgericht hätte sie zu der Frage der Nebenklage hören müssen. Darüber muss nun erneut das Landgericht entscheiden.
Das Amtsgericht konnte deshalb am Freitag den Prozess nicht fortsetzen und vertagte die Verhandlung auf Montag. Dann wird sich zeigen, ob das Landgericht bis dahin entschieden hat und ob es dann weitergehen kann. Als weiteren Termin hat das Amtsgericht bereits den 6. November bestimmt.