Amtsgericht Wuppertal Prozess wegen illegaler Corona-Versammlung eröffnet
Wuppertal · Der 55-jährige Angeklagte aus Bonn bestreitet die ihm zur Last gelegten Vorwürfe vor dem Wuppertaler Amtsgericht.
Der angeklagte 55-Jährige war emotional, als er am Dienstagmorgen vor dem Wuppertaler Amtsgericht die Vorfälle rund um seine Demonstration „Für die Freiheit – gegen die Impfpflicht und die Coronalüge“ am 23. Mai dieses Jahres schilderte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus Bonn vor, nach der offiziellen Beendigung der angemeldeten Demo am Laurentiusplatz versucht zu haben, einen Aufzug durch die Straßen Wuppertals zu organisieren. Vor dem Restaurant „Don Camillo & Peppone“ soll er im Bereich Laurentiusstraße/Friedrich-Ebert-Straße mit rund 20 weiteren Personen die Kundgebung fortgesetzt haben. Der Tatvorwurf lautet auf „Abhaltung einer verbotenen Versammlung“.
Abstandsmarkierungen waren nicht korrekt aufgemalt, ebenso fehlte der Auf- und Abgang
„Dass sie mir nicht in den Arsch getreten haben, ist schon alles“, echauffierte sich der Demonstrant im Gerichtssaal über die Polizei, von der er sich an dem Tag drangsaliert und schikaniert gefühlt hat. Bevor die Versammlung begonnen hatte, hat ebendiese moniert, dass Abstandsmarkierungen nach dem Auflagenbescheid nicht korrekt auf dem Laurentiusplatz aufgetragen worden seien und überdies der Auf- und Abgang eingezeichnet werden müsste.
Während der Veranstaltung wurden die Abstandsregelungen laut Polizei mehrfach von den Teilnehmern unterschritten, sodass der 55-Jährige nach einem Gespräch mit den Beamten, die ihm erklärten, dass die Versammlung in dieser Weise nicht fortgesetzt werden könne, die Veranstaltung auf dem Laurentiusplatz für beendet erklärt hat. Vor Gericht erklärte der Angeklagte jedoch, dass sich die rund 90 bis 120 Teilnehmer der Demonstration vorbildlich verhalten hätten, es weder Tumulte noch Durcheinander gab. Überdies sei ihm sein Megafon von den Beamten weggenommen worden.
Auf dem Beweisfoto ist der Angeklagte nicht eindeutig identifizierbar
Den Vorwurf, danach beim Restaurant Menschen um sich versammelt zu haben, bestritt er vehement. Er habe auch keinen der Teilnehmer persönlich gekannt. An der Gaststätte sei er nur „vorbeigelaufen“, als er zu seinem Auto wollte.
Ein Beweisfoto sollte den Angeklagten inmitten der Menschenmenge vor dem Restaurant zeigen. Jedoch konnte der Einsatzleiter ihn auf dem Foto, welches ihm vom Vorsitzenden Richter vorgelegt wurde, nicht zweifelsfrei identifizieren. Er wisse auch nicht mehr, was der Angeklagte beim Restaurant in der Menschentraube gesagt habe. Er habe ihn damals jedoch als „Wortführer“ ausgemacht.
Angeklagter behauptet, Gegendemonstranten der „Antifa“ hätten seine Versammlung gestört
Der Angeklagte beschwerte sich zudem vor Gericht darüber, dass Mitglieder der „Antifa“, die eine Gegendemonstration in der Nähe seiner Demonstration veranstaltet hatten, „Terror gemacht“ hätten. Als er sich beim Einsatzleiter über den Lärm beklagt hatte, habe dieser ihn „ausgelacht“. Vor Gericht sagte der Einsatzleiter aus, die Gegendemonstranten hätten sich „tadellos“ verhalten, Markierungen richtig gesetzt und Mund-Nasen-Schutz getragen.
Der Angeklagte ist selbstständig, kann aufgrund der Corona-Maßnahmen derzeit seinen Beruf aber nicht ausüben, wie er dem Vorsitzenden Richter erklärte. Auch sagte er, dass er kein Geld vom Staat bekäme und sich Essen aus dem Kühlschrank seines Vaters nehmen müsse.
Der Prozess gegen den Mann aus Bonn soll am 26. November am Amtsgericht Wuppertal fortgesetzt werden.