Kriminalität Wuppertaler Gucci-Bande: Intensivtäter vor Gericht

WUPPERTAL · Zwei Bandenmitglieder stehen am heutigen Donnerstag vor Gericht.

 Im Prozess geht es um den Vorwurf der Zuhälterei.

Im Prozess geht es um den Vorwurf der Zuhälterei.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Vor fünf Jahren sorgte die sogenannte Gucci-Bande für Aufsehen. Jugendliche Intensivtäter schlugen und traten damals auf einen 70 Jahre alten Rentner ein, der zum Dauer-Pflegefall wurde und an den Folgen der Tat im Herbst vergangenen Jahres starb. Heute stehen zwei der Banden-Mitglieder von damals erneut vor Gericht: Sie sollen als Zuhälter mit der Prostitution von 14 bis 16 Jahre alten Mädchen Geld verdient haben. Insgesamt drei Angeklagte im Alter zwischen 19 und 21 Jahren müssen sich wegen einer Vielzahl von Fällen der Zuhälterei und der Zwangsprostitution vor dem Landgericht verantworten. Sie sollen als Zuhälter von sechs Mädchen aufgetreten sein. Anfangs sei dies auf Wunsch der Mädchen geschehen, so die Staatsanwaltschaft. Sie sieht aber auch Anzeichen für Zwangsprostitution. „Freiwillig entschließen heißt nicht, freiwillig die ganze Zeit mitzumachen“, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert. „Wir gehen davon aus, dass zumindest ein Teil der Mädchen irgendwann aussteigen wollte und dann mit recht ruppigen Methoden dazu gebracht worden ist, weiterzumachen.“

Die Angeklagten hätten die Situation ausgenutzt, denn von dem Geld der Freier dürfte im Endeffekt so gut wie nichts bei den Jugendlichen selbst angekommen sein, so Baumert. Die beiden jetzt 19 Jahre alten Angeklagten sind polizeibekannte Intensivtäter, die als Mitglieder der „Gucci Gang“, benannt nach einem Rap-Song, über Wuppertal hinaus bekannt wurden. Laut Staatsanwaltschaft wurde der dritte Angeklagte bisher wegen vergleichsweise geringer Straftaten auffällig.

Prostituiert haben sollen sich die Mädchen zumeist in der Wohnung eines der Angeklagten, aber auch in einem Hotel. Die Kontakte zu den Freiern sollen über eine Onlineplattform zustande gekommen sein. Laut Anklage wurden sie angewiesen, sich den Freiern gegenüber als 18 Jahre alt und damit volljährig auszugeben. Die Angeklagten müssen sich darüber hinaus auch wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Aus ungeklärter Ursache sollen sie sich in einen Streit eingemischt und einen Mann dabei mit einem Messer und Flaschen schwer verletzt haben.

Die Strafhöhe werde im Fall einer Verurteilung auch von der Frage abhängen, ob das Gericht Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anwendet, sagte Gerichtssprecherin Helena Salamon-Limberg.

(dpa/lnw)