Nach dem Vorfall in Bonn „Schwebebahn braucht keinen Totmannschalter“

Die Straßenbahnen in Nordrhein-Westfalen sollen umgerüstet werden. Die Stadtwerke fordern jedoch eine Sonderregelung für die Schwebebahn - sonst könnte es teuer werden.

Schwebebahn Wuppertal

Foto: Andreas Fischer

Die Geisterfahrt einer Straßenbahn in Bonn könnte teure Folgen für die Wuppertaler Stadtwerke haben. Die technische Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen in Düsseldorf (TAB) hat den Fall rekonstruiert und will eine neue Sicherheitsvorkehrung einführen: den sogenannten Totmannschalter. Diesen Sicherheitsschalter muss der Führer einer Bahn alle 15 Sekunden betätigen, ansonsten wird das Fahrzeug automatisch zum Stillstand gebracht.

„Es wäre völlig überflüssig, diese Technik auch in den Schwebebahnen einzubauen. Mit der Einführung des neuen Betriebssystem im vergangenen Jahr ist eine automatische Sicherung geschaffen worden, Sie verhindert, dass zwei Schwebebahnen auf einem Streckenabschnitt fahren und würde eine führerlose Bahn automatisch stoppen“, sagt Ulrich Jaeger, Geschäftsführer der WSW mobil GmbH. Die technische Ausstattung der Schwebebahn sei nach der Umrüstung auf dem aktuellen Stand und wurde von der Technischen Aufsichtsbehörde im vergangenen Jahr abgenommen. „Diese digitale Technik ist nicht vergleichbar mit den 40 Jahre alten Systemen in den Straßenbahnen“, sagt Ulrich Jaeger.

Die Anschaffung des neuen digitale Betriebssystems kostet nach Angaben der Stadtwerke rund 20 Millionen Euro. Es soll einen Zweiminutentakt und ein Tempo von 60 km/h ermöglichen. Diese Ziele sind wegen diverser technischer Probleme noch nicht umgesetzt worden. 21 Kilometer Kabel stecken in jeder der neuen Schwebebahnen. In das bestehende System weitere Kabel und Schaltungen für den Totmannschalter zu integrieren, wäre der Alptraum schlechthin für die Mitarbeiter der Schwebebahn-Werkstätten. Die WSW befürchten einen enormen Arbeitsaufwand und gewaltige Kosten, sollten die 31 Schwebebahnen umgerüstet werden müssen.

Die Aufsichtsbehörde hat den Betreibern der Bahnen eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt. Die Anordnung soll in ganz Nordrhein-Westfalen bindend sein. Ulrich Jaeger hofft auf eine Ausnahmeregelung für die Schwebebahn, die zudem im Gegensatz zu den 1700 Straßenbahnen im Land nicht andere Verkehre kreuzt.

Ergänzung: Die WSW bestätigen auf Rückfrage der WZ, dass eine technische Sicherheitsfahrschaltung in den neuen Bahnen bereits eingebaut ist, die in Form eines Fußschalters dauerhaften Druck erfordert. Der von der TAB geforderte Totmannschalter muss hingegen alle 15 Sekunden betätigt werden.