Urteil Spielhallen: Stadt muss neu entscheiden
Wuppertal · Gericht gibt klagendem Betreiber Recht: Erlaubnis für Härtefälle ersetzt Auswahl nicht.
Die Stadt muss wohl komplett neu entscheiden, welche Spielhalle in Wuppertal weiterbestehen darf und welche nicht. Das hat ihr das Oberverwaltungsgericht in Münster aufgetragen. Die Entscheidung zur Verhandlung am 10. Oktober wurde am Freitagnachmittag in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.
Seit Dezember 2017 gelten die Regeln des Glücksspiel-Staatsvertrags, nach denen unter anderem zwei Spielhallen mindestens 350 Meter voneinander entfernt sein müssen, ebenso 350 Meter von Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Die Betreiber der 88 damals bestehenden Spielhallen mussten neue Konzessionen beantragen. Die Stadt gewährte 63, davon 37 mal aufgrund eines Härtefalls, für 25 Spielhallen gab es keine Erlaubnis. 22 betroffene Betreiber klagten dagegen.
Einem dieser Kläger hat das Oberverwaltungsgericht jetzt insofern Recht gegeben, als ihm die Stadt nicht deshalb eine Erlaubnis verweigern darf, weil sie eine in der Nähe gelegene Spielhalle wegen der Härtefall-Regelung erlaubt hat.
Das Gericht erklärte, die Stadt müsse bei der Auswahl die Ziele des Glücksspiel-Staatsvertrags zugrunde legen wie etwa die Bekämpfung von Spielsucht, Schutz von Jugendlichen und Schutz vor Kriminalität. Härtefallerlaubnisse entbinden die Stadt nicht von einer Pflicht einer solchen Auswahl. Diese müsse die Stadt nun noch einmal unter allen Betreibern treffen.
Bei der Stadt war für eine Stellungnahme am Freitagnachmittag keiner zu erreichen. Sprecherin Martina Eckermann sagte, man werde zunächst das schriftliche Urteil prüfen.