Wuppertaler Verbraucherzentrale: 23.660 Menschen suchten Rat
Die häufigsten Ärgernisse: Finanzen, Telekommunikation und Energie.
Wuppertal. 23.660 Menschen haben im vergangenen Jahr bei der Verbraucherberatung an der Schloßbleiche Rat gesucht. In fast einem Drittel dieser zunächst kurzen Erst-Gespräche ging es um Finanzen, außerdem häufig um Telekommunikation und Energie. Wie hoch der Bedarf nach einer Beratung in finanziellen Dingen ist, zeigt auch die Schlange an der Schloßbleiche. Denn zu den entsprechenden Zeiten stehen dort sehr viele Menschen, erklärt Marlene Pfeiffer, Leiterin der Beratungsstelle. Diese Hilfestellung ist dermaßen überlastet, dass zwischen dem Erstgespräch (in dem aber vielleicht schon geholfen werden kann) und einem intensiven Beratungsgespräch sechs bis zwölf Monate liegen können.
In den Verbraucherberatungen hingegen hat der Ärger mit Telefon und Internet deutlich den Spitzenrang. In 36 Prozent aller intensiveren Beratungen ging es darum. Und weil die Verbraucherzentrale ein neues Dokumentationssystem einsetzt, kann sie nun Ross und Reiter nennen — und macht auch Gebrauch davon. Demnach gaben die Anbieter Vodafone, Deutsche Telekom und Unitymedia am häufigsten Anlass zu Nachfragen und Beschwerden. Thematisch ging es dabei um Fragen zu den Verträgen, zur Rechnung und zu Kündigungen.
Marlene Pfeiffer von der Verbraucherberatung zu Telekommunikations- und Energieverträgen, die am Telefon angeboten werden.
Marlene Pfeifer will in diesem Zusammenhang keine „böse Absicht“ der Anbieter unterstellen. Doch im Labyrinth der Telekommunikationsbranche verliefen sich nun einmal viele Verbraucher. Und die hätten dann Fragen. Zum Beispiel, wenn eigentlich verlockende Flatrate-Angebote plötzlich nur noch mit deutlich gedrosselter Leistung daherkommen.
Was die böse Absicht angeht, liegt die Sache bei der Abzocke am Telefon jedoch anders. Schwarze Schafe insbesondere aus der Telekommunikations- und Energiebranche würden Verbraucher am Telefon regelrecht überreden. Marlene Pfeiffer rät: „Legen Sie bitte auf. Lassen Sie sich gar nicht in ein Gespräch verwickeln.“
Denn schon den Hinweis, der Anbieter möge doch bitte Info-Material schicken, werten die Anbieter unter Umständen als Vertragsabschluss. Eine Unterschrift ist dann nicht mehr nötig. Dagegen können Verbraucher aber binnen 14 Tagen Einspruch erheben — und wenden sich deshalb häufig an die Verbraucherberatung.