Zensus: Wuppertalern droht Zwangsgeld

Die Landesbehörde greift bei der Befragung auf veraltete Adressen zurück. Teilweise ist die Bearbeitungszeit zu lang.

Wuppertal. Der Wuppertaler Emil Wagener staunte nicht schlecht, als der Landesbetrieb IT.NRW ihm einen Brief zusandte und damit drohte, dass Wagener ein Zwangsgeld in Höhe von 305 Euro zahlen solle. Wagener staunte noch mehr, als er die Begründung der Behörde las: Er solle das Zwangsgeld zahlen, weil er rechtswidrig den ihm vorher zugeschickten Zensus-Fragenbogen nicht beantwortet habe — dies aber laut Gesetz müsse.

Wagener ist sich indes keiner Schuld bewusst. Er hat nach eigener Aussage den Fragebogen korrekt beantwortet. In der Tat: Nach Recherchen der WZ schickte der Landesbetrieb „Information und Technik Nordrhein-Westfalen“ (IT.NRW) 2.600 solcher Zwangsgeldandrohungen an Wuppertaler Hausbesitzer — vermutlich viele davon zu Unrecht.

Wie konnte das passieren? Offenbar benutzt der Landesbetrieb veraltete Adressbestände aus unterschiedlichen Quellen und braucht zudem zu lange, um die beantworteten Fragenbögen zu bearbeiten, wie Claudia Key vom Landesbetrieb bestätigt: „Es gab auch zeitliche Lecks bei uns.“ IT.NRW kann nicht ausschließen, dass auch Befragte erinnert wurden, die die Unterlagen bereits ausgefüllt zurückgesendet hatten.

Wagener konstatiert: „Ich ärgere mich. Das kann doch nicht möglich sein. Wie stehe ich denn jetzt da?“ Beim zweiten Mal hat er seinen Fragenbogen sogar mit Hilfe von Juristen des Vereins „Haus und Grund Wuppertal und Umland“ ausgefüllt und die Dokumente zurückgeschickt. Das hat ihm aber nichts genützt — die Zwangsgeldandrohung lag trotzdem im Briefkasten.

Mit dem Problem ist der Wuppertaler nicht alleine. 2.600 Wuppertaler Hausbesitzer haben wie erwähnt die sogenannten Heranziehungsbescheide bekommen. Viele der Betroffenen wandten sich an ihre Anwälte oder an Haus und Grund. „Wir hatten in den letzten Wochen ein Dutzend Fälle, wo die Unterlagen erneut geschickt werden mussten“, bestätigt Justiziar Dirk-Ingmar Wimmershoff.

„Wenn der Bogen falsch ausgefüllt wurde, kommen die Unterlagen zurück“, unternimmt Sprecherin Key einen Versuch, die Panne zu entschuldigen. Für die Betroffenen bedeutet das nicht Entwarnung. Justiziar Wimmersdorf rät allen, sich mit dem Landesbetrieb in Verbindung zu setzen — wer nicht reagiert, riskiert, das Zwangsgeld zahlen zu müssen.