Zoo-Gastronomie: Der Zankapfel bleibt auf der Speisekarte
Während die Stadt mit neuen Imbiss-Angeboten experimentiert, will der bisherige Pächter seinen Betrieb nicht kampflos räumen.
Zooviertel. Für die Stadt Wuppertal ist der Fall klar: In der unendlichen Geschichte der Zoo-Gastronomie hat ein neues Kapitel begonnen. Wie Stadtsprecherin Kathrin Petersen auf WZ-Nachfrage bestätigte, sieht die Verwaltung nach dem Landgerichts-Urteil vom 24. April die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Pächter, der BZ Objektbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, als beendet an. „Theoretisch müsste der Pächter den Gastronomiebetrieb sofort räumen“, schilderte Petersen der WZ am Mittwoch die Auffassung der Stadt. Das für die Zoo-Besucher sichtbarste Zeichen dieser Meinung sind die neuen Verpflegungs-Angebote an der Hubertusalleee, die man dort nun ab sofort immer an Wochenenden, Feiertagen oder bei Sonderveranstaltungen genießen können soll.
Was am vergangenen Wochenende mit einem Quarkbällchen- und einem Currywurst-Stand begann und gut angenommen wurde (die WZ berichtete), soll also zur Regel werden — und zwar mit wechselnden Angeboten. Allerdings nur so lange, bis die Stadt einen neuen Pächter für die Zoo-Gastronomie gefunden hat. Die Suche danach läuft laut Petersen gerade an — doch es sei noch nicht ganz klar, ob man etwa alle Verpflegungs-Einrichtungen im Paket ausschreibe oder etwa für die Kioske eigene Betreiber suche.
So oder so: In punkto Gastronomie schaut die Stadt nach vorn. Wenn es nach Randolf Wördemann geht, hat sie dabei allerdings die Rechnung buchstäblich ohne den Wirt gemacht. Denn der Geschäftsführer der BZ Objektbetriebsgesellschaft sieht sein Vertragsverhältnis mit der Stadt noch lange nicht als beendet an. „Wir legen Berufung ein“, sagte Wördemann am Donnerstag der WZ, und zwar „so schnell wie möglich“. Bis die Sache nicht vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden sei, komme eine Räumung der Zoo-Gaststätten für ihn nicht in Frage.
Im WZ-Gespräch gab der Pächter sich selbstbewusst — und verwies dabei auf das Jahr 2007, als er nach einem gewonnenen Prozess vor dem OLG von der Stadt Schadenersatz kassierte (siehe Kasten). Solange der Rechtsstreit nicht in zweiter Instanz ausgefochten sei, gehe der Betrieb der Zoo-Gastronomie in jedem Fall weiter, so Wördemann.
Die neue Konkurrenz durch mobile Imbiss-Anbieter sieht er derweil kritisch: „Für uns ist das natürlich mit Umsatzeinbußen verbunden“, sagte Wördemann. In diesem Zusammenhang warf er der Stadt Doppelmoral vor: „Einerseits heißt es von der Stadt immer, unser Angebot sei nicht hochwertig genug. Andererseits holt sie jetzt Currywurst-Stände in den Zoo. Aus meiner Sicht ist das ein Widerspruch in sich.“