Zu schnell auf der Buckelpiste: Richterschelte für Polizisten
Das Tempo-30-Intermezzo auf der Wettiner Straße hat einmal mehr das Amtsgericht beschäftigt. Dort hält man die Tempomessungen der Stadt für rechtens.
Wuppertal. Eine vom Frost derangierte Straße, an der erst Tempo-30-Schilder Schlaglochunfälle verhüten sollen, und auf der seitens der Stadt geblitzt wird: Diese Kombination gab es in diesem Jahr bekanntlich auf der vielbefahrenen Wettiner Straße in Barmen.
Und, wie berichtet, richtete sich der Zorn der Autofahrer nicht etwa gegen den bösen Frost, sondern gegen die Stadt. Von Abzocke und Willkür war die Rede. Die Stadt solle lieber ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, als Bußgelder zu verteilen. Reihenweise legten erwischte Autofahrer Widerspruch gegen ihre Tempo-30-Zonen-Knollen ein. Hartnäckig hielten sich die immer wieder dementierten Gerüchte, die Stadt habe angesichts der kochenden Volksseele die Verfahren eingestellt.
Fakt ist: In dieser Woche musste sich das Amtsgericht einmal mehr mit dem Tempo-30-Intermezzo auf der mittlerweile reparierten (Kasten) Wettiner Straße beschäftigen. Ausgerechnet ein Polizeibeamter — er war als Privatmann geblitzt worden — hatte gegen seine 25-Euro-Knolle Einspruch eingelegt. Trotz eines unstrittig eindeutigen Fahrerfotos und anderslautender Messunterlagen der Stadt behauptete der Mann vor Gericht: „Ich bin nicht zu schnell gefahren.“
Sein Rechtsanwalt Ingo Losch zweifelte nicht nur die Messtechnik des Ordnungsamtes an, sondern er stellte die Beschilderung komplett infrage: „Das Aufstellen der Tempo-30-Schilder geht in Richtung Willkür“, sagte er vor Gericht. Dort stieg man umgehend in die Beweisaufnahme ein. Ergebnis: Das Thema „angebliche Willkür der Stadt“ ist kein Thema fürs Amtsgericht. Und an der Messtechnik gebe es keinerlei Beanstandungen. So riet Richter Christoph Turnwald dem Polizeibeamten mehr als einmal: „Nehmen Sie Ihren Einspruch zurück.“ Kopfschütteln. Und so wurde der Polizist zur Zahlung der Knolle samt der Gerichtskosten verurteilt.
Obendrauf gab es eine Schelte des Richters: „Was Sie hier als Polizeibeamter abziehen, ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten“, hieß es in der Begründung. Anwalt Losch ficht das nicht an. Am Mittwoch kündigte er an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.