Abmahnwelle: Staatsanwaltschaften als Büttel der Porno-Industrie
Um an die Adressen der Benutzer von Tauschbörsen zu kommen, erstatten Rechtsanwälte eine Flut von Anzeigen.
Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaften im Land fühlen sich missbraucht, und zwar ausgerechnet von der Porno-Industrie. Deren Rechtsanwälte haben ein System entdeckt, das ihnen die Taschen füllt, aber die Strafverfolgungsbehörden mit Arbeit überflutet und der Allgemeinheit Kosten in Millionenhöhe beschert.
Es geht um Computerbesitzer, die in Internet-Börsen schmuddelige Sexfilme, Computerspiele oder Musikstücke tauschen - und dabei gegen das Urheberrecht verstoßen. Wer erwischt wird, erhält kostenpflichtige Abmahnungen zwischen 250 und 700 Euro. Davon geht ein Teil an die Hersteller der Filme, den Rest kassieren die Anwälte.
Es gibt Staatsanwälte, die vermuten, dass viele der solcherart "geschützten" Filme zuvor von den Produzenten selbst ins Netz gestellt wurden - um über die Abmahngelder mangelnde Verkaufserlöse auszugleichen.
Kritisch wird es aber, wenn diese juristischen Mittel zum Selbstzweck werden, staatliche Behörden dafür Handlangerdienste leisten müssen und der Allgemeinheit dadurch auch noch Kosten entstehen.
Das Strafrecht kennt den Begriff der Notwehr. Wenn aber die dabei erlaubte Notwehr-Handlung nicht verhältnismäßig ist, liegt ein Notwehr-Exzess vor - und der ist sogar strafbar.