Schulen NRW zieht Corona-Zügel wieder an: Maskenpflicht auch im Unterricht

Düsseldorf · Jetzt kommt sie doch - die Maskenpflicht an den Schulen in NRW. Für ältere Jungen und Mädchen soll sie sogar im Unterricht gelten. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) reagiert damit auf steigende Infektionszahlen.

Symbolbild.

Foto: dpa/Jonas Güttler

Nordrhein-Westfalen führt eine Maskenpflicht an Schulen ein - auch im Unterricht. Damit gibt das einwohnerstärkste Bundesland in diesem Bereich nun die strengsten Regeln vor. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) begründete die Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen am Montag in Düsseldorf mit steigenden Infektionszahlen.

An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen wird ein Mund-Nasen-Schutz nicht nur im Schulgebäude und auf dem Gelände Pflicht, sondern auch im Unterricht. Das ist grundsätzlich neu, denn bislang galt in NRW nur ein Maskengebot etwa auf Pausenhöfen und in Fluren.

Ausnahmen seien zeitweise möglich für Prüfungen oder bestimmte Unterrichtseinheiten sowie aus medizinischen Gründen, erklärte die Ministerin. Dann müssten aber 1,5 Meter Abstand sichergestellt werden. Wo das nicht möglich sei, gelte die Maskenpflicht auch für Lehrkräfte im Unterricht.

Anders sieht es an den Grundschulen aus: Hier müssen Mund und Nase zwar auch bedeckt werden, wenn man im Schulgebäude oder auf dem Gelände unterwegs ist - nicht aber, wenn die Schüler auf ihren festen Plätzen im Unterricht sitzen. Die Maskenpflicht gilt zunächst bis zum 31. August.

Die Schulen starten in NRW nach gut sechs Wochen Sommerferien nächste Woche Mittwoch wieder. Einschulungsfeiern könne es trotz der Corona-Pandemie geben, versicherte Gebauer. Dabei seien allerdings alle Corona-Schutzvorschriften zu beachten. Entscheidend für die Ausgestaltung seien - wie auch bei Zeugnisübergaben - die räumlichen und personellen Rahmenbedingungen vor Ort. Deshalb seien unterschiedliche Umsetzungen auch innerhalb einer Kommune möglich.

Wie zuvor für die Kitas wird Kindern mit Schnupfen jetzt auch in den Schulen empfohlen, zunächst 24 Stunden zur Beobachtung zuhause zu bleiben. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, können verschnupfte Schüler wieder am Unterricht teilnehmen. Im Falle von Corona-Infektionen entscheiden die örtlichen Gesundheitsämter, ob es reicht, Einzelne in Quarantäne zu schicken oder ob die ganze Schule geschlossen werden muss.

Ab dem 10. August können sich alle Lehrer bis zu den Herbstferien auf Kosten des Landes alle 14 Tage freiwillig und ohne besonderen Anlass auf das Coronavirus testen lassen. Etwa 85 Prozent der Lehrkräfte seien derzeit dienstfähig, sagte Gebauer.

Zu Beginn des Schuljahres stelle die Landesregierung den Schulen etwa eine Million Masken als „Reserve für den Bedarfsfall“ zur Verfügung. Grundsätzlich seien aber die Eltern und Schüler verpflichtet, selbst für ihre Mund-Nasen-Bedeckungen zu sorgen.

Corona-Tests für Schüler sind - anders als von der SPD-Opposition gefordert - weiterhin nicht vorgesehen. „Wir können nur bereitstellen, was wir haben“, bekräftigte Gebauer. Immerhin gehe es in NRW um 2,5 Millionen Schüler.

Auch eine - schon längst mögliche - Entzerrung des Unterrichtsbeginns könne aber dazu beitragen, Ansteckungsrisiken schon auf dem Schulweg zu mindern. In Absprache zwischen Schulträgern, Schulleitern und Verkehrsunternehmen könne ein Korridor zwischen 7.30 und 8.30 Uhr genutzt werden.

Grundsätzlich soll der Unterricht im neuen Schuljahr wieder Präsenzunterricht sein. Wo nötig und technisch schon möglich, soll Distanzunterricht digital erteilt werden. Die so vermittelten Kenntnisse werden auch bewertet.

Sportunterricht soll bis zu den Herbstferien im Freien angeboten und Kontaktsport vermieden werden. Im Musikunterricht ist gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen vorerst nicht gestattet.

(dpa)