Kachelmann fotografiert Paparazzi und siegt vor Gericht
Pressefotograf muss Veröffentlichung seines Bildes hinnehmen.
Köln. „Paparazzi“ — so nennt man aufdringliche Pressefotografen, die Prominenten nachstellen. Benannt ist diese Berufsgruppe nach dem Klatschkolumnisten Paparazzo in Frederico Fellinis Film „La dolce vita“. Wenn Paparazzi ihrer Arbeit nachgehen, kommt es immer wieder zum Streit nach diesem Muster: Der Prominente verklagt den Fotografen oder das Medium, für das dieser arbeitet. Es geht um Unterlassung und Schmerzensgeld.
Der Fall, der nun vom Landgericht Köln entschieden wurde, geht genau anders herum. Promi war in diesem Fall der allseits bekannte Wettermoderator Jörg Kachelmann. Dieser hatte den Spieß einmal umgedreht und seinerseits zur Kamera gegriffen. Er lichtete den Fotografen einer Boulevardzeitung ab, der in der Nähe von Kachelmanns Wohnung auf diesen gewartet hatte — offenbar, um Schnappschüsse des Prominenten zu machen.
Da saß der Fotograf also im Auto, las Zeitung und wurde seinerseits von Kachelmann fotografiert. Und nicht nur das: Eben dieses Foto veröffentlichte Kachelmann in seinem Twitter-Account unter Nennung des Namens und der Zeitung, für die der Abgelichtete arbeitet, und schrieb dazu: „Der tapfere Wochenend-Paparazzo bevorzugt seriöse Presse, wenn man nen Tag auf den Promi wartet.“ Das wollte sich der Fotograf nicht gefallen lassen.
Doch das Landgericht Köln gab Kachelmann Recht. Der Umgang der Medien mit Prominenten, insbesondere die Art und Weise, wie die Berichterstattung und die Bebilderung erfolgt, sei von gesellschaftlicher Relevanz und von öffentlichem Interesse. Die Öffentlichkeit habe daher ein Interesse daran zu erfahren, wie diese Berichterstattung zustande kommt.
Gerade der abgelichtete Fotograf müsse sich die Veröffentlichung seines Fotos via Internet schon deshalb gefallen lassen, weil er selbst zuvor an der „vielfach persönlichkeitsverletzenden Berichterstattung“ über Kachelmann beteiligt war.