Damit ist eine Haftentlassung des Täters nach 15 Jahren ausgeschlossen. Der Angeklagte habe das Opfer im Januar 2007 "rücksichtslos aus dem Weg geräumt" und dann beraubt, sagte der Vorsitzende Richter Oliver William.
Strafmildernde Gründe sah das Gericht nicht. Die Partnerin des Mörders war im November 2007 wegen schweren Raubes zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Das zweite Verfahren war notwendig geworden, weil der Bundesgerichtshof anordnete, zugunsten des Angeklagten müssten strafmildernde Gründe wie Alkoholmissbrauch, Persönlichkeitsstörung und ein möglicher Affekt zur Tatzeit geprüft werden. Die Verteidigung hatte deswegen eine geringere Haftstrafe gefordert.