„Maskenmann“: Lebenslang für Martin N.?
Am Montag verkünden die Richter das Urteil in dem spektakulären Fall. Ein Gutachter hält den Angeklagten für rückfallgefährdet.
Stade. Unfassbares Leid und menschliche Abgründe brachte der Prozess gegen den geständigen Mörder und Kinderschänder Martin N. zutage.
Die Details, die seine früheren Missbrauchsopfer im Gerichtssaal schilderten, waren zum Teil kaum zu ertragen. Dass der „Maskenmann“ eine lebenslange Haftstrafe bekommt, gilt als sicher. Am Montag werden die Richter im niedersächsischen Stade das Urteil verkünden.
Doch wie viele Jahre der 41-Jährige tatsächlich im Gefängnis verbüßen muss, steht damit noch nicht fest. Oberstaatsanwalt Johannes Kiers sieht eine besondere Schwere der Schuld. Das würde bedeuten, dass die lebenslange Haftstrafe nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Darüber hinaus fordert die Staatsanwaltschaft, dass die Richter Sicherungsverwahrung für Martin N. anordnen. Der Münchner Psychiater Norbert Nedopil hatte diesen in seinem Gutachten wegen der pädophilen Neigung als rückfallgefährdet eingeschätzt.
Es sei fast wie in der Geschichte von Dr. Jekyll und Mr. Hyde. Jahrelang schöpfte niemand Verdacht. Tagsüber kümmerte sich Martin N. fürsorglich um seine Schützlinge, fuhr als Betreuer auf Freizeiten mit und arbeitete in Heimen, erst in Bremen und später in Hamburg.
Doch nachts wurde Martin N. zum Monster — zum „Maskenmann“. Mit dunkler Kleidung und einer schwarzen Sturmhaube getarnt, drang er in Häuser, Zeltlager und Schullandheime ein und verging sich dort an Jungen. In drei Fällen entführte und tötete er seine Opfer.
Welchen seelischen Schaden die Kinder davontragen, sei ihm dem Gutachten zufolge egal gewesen. Mitgefühl habe er nie gelernt. Vor Gericht ergriff Martin N. überraschend am letzten Verhandlungstag das Wort. Er habe seinen Opfern und deren Angehörigen unfassbares Leid zugefügt, sagte er. Dennoch hoffe er, eines Tages ein neues Leben in Freiheit beginnen zu können.