Osmani-Brüder zu langjährigen Haftstrafen verurteilt
Prozess: Burim und Bashkin Osmani müssen ins Gefängnis.
Hamburg. Im Untreue-Prozess gegen die Geschäftsleute Burim und Bashkim Osmani hat das Landgericht Hamburg die beiden Angeklagten am Donnerstag zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 44 Jahre alte Burim Osmani soll wegen Beihilfe zur Untreue und Betrugs für fünf Jahre und elf Monate ins Gefängnis. Seinen drei Jahre jüngeren Bruder Bashkim verurteilten die Richter wegen Beihilfe zur Untreue für zu drei Jahren und neun Monate Haft. Die Verteidigung der beiden Brüder will gegen die Urteile Rechtsmittel einlegen.
Die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe hätten sich in der Beweisaufnahme „in ganz wesentlichem Umfang bestätigt“, sagte der Vorsitzende Richter Marc Tully bei seiner Urteilsbegründung. Demnach hatten sich die Brüder bei einer Volksbank im schleswig- holsteinischen Lauenburg zwischen 2003 und 2005 über Strohmänner Kredite in Höhe von etlichen Millionen Euro erschlichen. Für die Darlehen hatte das Kreditinstitut laut Anklage keine ausreichenden Sicherheiten erhalten und war dadurch fast ruiniert worden. Die Gelder sollen in Immobilienprojekte in Hamburg, Hannover, Kroatien und Mazedonien geflossen sein.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer sechs Jahre Haft für Burim sowie vier Jahre und sechs Monate Gefängnis für Bashkim Osmani gefordert. Die Verteidigung der beiden Angeklagten, die vor Gericht stets ihre Unschuld beteuerten, forderten Freisprüche. Angeklagt war zudem ein dritter Mann, ein Geschäftspartner der Osmanis. Gegen ihn verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen Beihilfe zur Untreue und Betrugs.
Die gegen die beiden Osmanis verhängten Haftbefehle setzte das Gericht in seiner Entscheidung gegen Auflagen sofort außer Vollzug. Beide Angeklagte verließen den Verhandlungssaal vorerst als freie Männer. Burim Osmami musste im Gegenzug eine Sicherheitsleistung in Höhe von einer Million Euro in bar bei Gericht hinterlegen. Für Bashkim Osmani wurde eine Kaution von 900 000 Euro festgesetzt. Zudem müssen die Brüder strenge Meldeauflagen erfüllen. Burim Osmani hatte vor dem Urteil rund 30 Monate in Untersuchungshaft gesessen, sein jüngerer Bruder hatte sich für den Prozess gegen Auflagen freies Geleit zusichern lassen.
In seiner Urteilsbegründung wies Tully die Verteidigungsstrategie der Angeklagten als unplausibel und „nicht lebensnah“ zurück. Bashkim Osmanis Anwälte hatten betont, ihr Mandant sei bei den fraglichen Kreditgeschäften seinerseits von zwei bereits wegen der Vergabe fauler Kredite verurteilter früherer Manager der Volksbank hintergangen worden. Die Verteidigung von Burim Osmani betonte, der 44-Jährige habe sich nichts zuschulden kommen lassen und keine kriminellen Absichten gehabt.
Die Beweisaufnahme des Gerichts habe diese Versionen jedoch nicht bestätigt, sagte Tully. Die „akribische“ Aufarbeitung der Kreditgeschäfte mit Hilfe der von den Ermittlern zusammengetragenen „objektiven“ Beweisen habe vielmehr gezeigt, dass beide Osmanis mit den Bankmanagern aus Gründen der persönlichen Bereicherung zulasten der Volksbank kooperierten. Man halte es unter anderem auch für unwahrscheinlich, dass der Vorstandschef der Bank „jemals den Mumm gehabt hätte, Bashkim Osmani zu betrügen“, sagte der Vorsitzende Richter. Dieser habe gewusst, dass die Osmanis zumindest gerüchteweise mit dem organisiertem Verbrechen in Verbindung gebracht wurden.