Tödlicher Unfall durch SMS? Fahrerin bestreitet Ablenkung
Bochum (dpa) - Vor einem Jahr geriet eine Autofahrerin in Bochum in den Gegenverkehr. Zwei Insassen eines entgegenkommenden Fahrzeuges kamen ums Leben, ein Motorradfahrer wurde schwer verletzt.
Seit heute wird der 47-Jährigen am Bochumer Amtsgericht der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass die Angeklagte während der Fahrt eine SMS gelesen hat. Sie bestreitet das.
Das Drama passierte am 4. März 2014 auf der B 235. Der schwarze Opel der Angeklagten zog über die Mittelspur, kollidierte erst mit einem entgegenkommenden Motorradfahrer, dann mit dem Wagen eines 86-jährigen Fahrers und seiner 77-jährigen Beifahrerin. Die beiden Senioren hatten keine Chance, der Motorradfahrer wurde schwer verletzt.
Zum Prozessauftakt hat sich die Angeklagte auf eine Erinnerungslücke berufen. „Ich habe keine Erklärung, warum ich auf die Gegenfahrbahn gekommen bin“, sagte sie den Richtern. Der Unfall sei ihr bis heute völlig unerklärlich. Sie sei auch nicht durch ihr Handy abgelenkt gewesen. „Ich habe keine SMS im Auto gelesen.“ Das Mobiltelefon habe in einer Tasche ihrer Weste gesteckt. „Ich hätte es bei der Fahrt gar nicht herausholen können“, sagte die 47-Jährige. „Dazu hätte ich mich abschnallen müssen.“
Belastet wird die Angeklagte allerdings durch eine Aussage des verletzten Motorradfahrers. „Er hat mir gesagt, dass die Fahrerin telefoniert hat“, sagte ein ehemaliger Medizinstudent als Zeuge vor Gericht. Der 27-Jährige, der inzwischen Arzt ist, war damals mit im Notarztwagen und hatte sich an der Unfallstelle um den Schwerverletzten gekümmert.
Der Motorradfahrer selbst konnte am Montag nicht als Zeuge aussagen. Er musste sich in der vergangenen Woche einer erneuten Operation am linken Bein unterziehen, nachdem es Komplikationen beim Heilungsprozess gegeben hatte. Zurzeit befindet er sich im Krankenhaus. „Er muss seit dem Unfall an Krücken gehen“, sagte sein Anwalt Björn Vogelsang am Rande des Prozesses. Die Richter wollen den 61-Jährigen nun am kommenden Montag im Krankenhaus vernehmen.
Die Angeklagte hatte nur zwei Monate vor dem Unfall ein Bußgeld bezahlen müssen, weil sie während der Autofahrt ein Mobiltelefon benutzt hatte. Am Unfalltag war sie außerdem viel zu schnell unterwegs. Ein Gutachter geht von einer Geschwindigkeit von 78 km/h aus - erlaubt war Tempo 50.
Der Verteidiger der 47-jährigen Autofahrerin erklärte, es habe gar keine SMS gegeben. Seiner Auffassung nach sei der Staatsanwaltschaft bei der Auswertung der Handy-Daten ein zeitlicher Fehler unterlaufen. Das soll nun überprüft werden. Das Bochumer Amtsgericht hat für den Prozess zunächst noch zwei Verhandlungstage bis zum 8. April vorgesehen.