Windpark vor Wangerooge
Niederlage für Nordseeinseln: Ihre Klagen wurden abgewiesen.
Oldenburg. "Wir haben nichts außer unserem Horizont", sagt Holger Kohls, Bürgermeister der Nordsee-Insel Wangerooge. Mit seinem Kollegen von der Inselgemeinde Borkum kämpft er deshalb gegen zwei geplante Windparks vor der Küste - aus Angst, dass Touristen wegen des verschandelten Blicks wegbleiben. Vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg haben die beiden Inseln jedoch am Donnerstag eine Niederlage erlitten: Ihre Klagen gegen Teilgenehmigungen für die Windparks Nordergründe und Riffgat wurden als unzulässig abgewiesen.
Das Selbstverwaltungsrecht der Inseln würde nicht beeinträchtigt, begründete Richter Manfred Braatz die Entscheidung. Die Gefahr von möglichen Schiffshavarien - die die Kläger als weiteres Argument anführten - gehe nicht von den Windparks, sondern von der Schifffahrt aus. Die Kläger könnten sich auch nicht auf EU-Richtlinien zum Vogelschutz berufen. Die Inseln erwägen , Berufung einzulegen.
Im Windpark Riffgat sollen bis zu 44 Anlagen in 14 Kilometern Entfernung nordwestlich von Borkum aufgestellt werden. Der Oldenburger Energiekonzern EWE und die Enova-Unternehmensgruppe im ostfriesischen Bunderhee wollen den Park bauen und betreiben.
Nordergründe ist mit 18 Anlagen rund 13 Kilometer nordöstlich von Wangerooge geplant. Der Betreiber ist die Energiekontor AG in Bremen. Die Türme der Anlagen wären bis zu 84 Meter hoch, mit den Rotoren kämen sie auf 146 Meter.
Offen blieb vor Gericht, wie deutlich die geplanten Windräder für Strandspaziergänger zu sehen sind. Die Planer der Windparks behaupteten, die Anlagen seien später nicht oder kaum erkennbar. Wangerooges Bürgermeister Holger Kohls sprach dagegen von einer deutlichen "Störung". Touristen würden die hohen Masten und blinkenden Rotoren anders als historische Leuchttürme negativ wahrnehmen: "Jeder findet erneuerbare Energien gut - im Urlaub jedoch nicht."
Gegen die Windparks hat auch der Bund für Umwelt und Naturschutz geklagt - wegen naturschutzrechtlicher Bedenken. Ein Termin für die Verhandlung in diesem Verfahren steht noch nicht fest.