Das Strafmaß ausgeschöpft
Lebenslängliche Haft für den Versuch einer Tat, bei der letztlich niemand körperlich zu Schaden kam? Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat im Fall des Kofferbombers ein beachtenswertes Urteil gefällt.
Ungeachtet der unglaubwürdigen Schutzbehauptungen des Angeklagten, hat Vorsitzender Richter Ottmar Breitling die Bereitschaft des Angeklagten, unter Unbeteiligten ein Blutbad ungeheueren Ausmaßes anzurichten, mit der gesetzlich möglichen Höchststrafe geahndet. Gleichzeitig hat das Gericht mit seinem Urteil Rufern nach immer schärferen Strafen deutlich gemacht, dass es solcher Forderungen gar nicht bedarf: Es reicht nämlich, wenn das bereits bestehende Strafmaß tatsächlich auch ausgeschöpft wird. Und lebenslänglich ist in unserem Rechtsstaat die Höchststrafe.