Meinung Nach Kandel-Urteil - Keine Beruhigung

Der Familie und den Freunden des Opfers wäre es zu wünschen, auch dem kleinen Ort, dessen Einwohner sich seit Monaten couragiert gegen die Instrumentalisierung der schlimmen Tat wehren. Doch das Urteil für den Mord an einer 15-jährigen Schülerin in Kandel wird die Gemüter vermutlich noch nicht beruhigen.

Das belegt ein Blick ins Netz: Kaum war der Urteilsspruch ergangen, wurde schon heftig darüber diskutiert, ob achteinhalb Jahre für den vermeintlichen Afghanen zu lasch sind oder nicht. Wo doch laut Jugendstrafrecht zehn Jahre möglich gewesen wären. So ist das in einem Rechtsstaat. Jeder darf protestieren, gegen was und wen er will. Auch gegen Richtersprüche. Und jeder darf ein Strafmaß für angemessen, für zu hoch oder zu niedrig befinden.

Aber auch das ist das Wesen eines Rechtsstaats: Ist der Richterspruch ergangen, gilt es, ihn zu akzeptieren. Außerdem gibt es nun mal den Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Im konkreten Fall bedeutete das wohl die Anwendung des Jugendstrafrechts. Bei jedem Deutschen wäre genauso verfahren worden.