Das Glück der Beamten hängt vom Land ab

Staatsdiener werden je nach Kassenlage bezahlt. Das Gefälle wird sich noch vergrößern.

Berlin/Düsseldorf. Glückliche Staatsdiener in Bayern und Hamburg, arme Beamte in Berlin und Bremen: Die Bezüge der Beamten in den 16 Ländern driften immer weiter auseinander — eine Folge der Föderalismusreform von 2006. Auch nach der jüngsten Tarifrunde für die Angestellten im öffentlichen Dienst macht bei den Beamten jedes Land, was es will: Null-Runden für Lehrer und Amtsräte in NRW, Baden-Württemberg und Bremen, aber auch deutliche Abstriche bei den unteren Besoldungsgruppen in anderen Bundesländern.

Der Beamtenbund spricht von einer neuen „Klassengesellschaft“, die Gewerkschaft Verdi von „Willkür“ — ausgerechnet gegenüber denjenigen, die aufgrund ihres Dienstverhältnisses zu besonderer Loyalität gegenüber dem Staat verpflichtet sind.

Im März hatten die Gewerkschaften mit den in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zusammengeschlossenen 15 Bundesländern (ohne Hessen) für die 800 000 Landesangestellten ein Lohnplus von 5,6 Prozent vereinbart. Die Forderung der Gewerkschaften: Eine „zeit- und inhaltsgleiche“ Übertragung des Ergebnisses auf die Beamten. Doch nur Bayern und Hamburg wollen das Ergebnis eins zu eins übertragen. Denn die Bezüge der zwei Millionen Landesbeamten und Pensionäre werden nicht zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt. Landesregierungen und Parlamente entscheiden darüber — je nach Kassenlage.

Die Besoldung der Beamten hat sich immer mehr zu einem „Flickenteppich“ entwickelt. Auch bei der Sonderzahlung für Urlaub und Weihnachten, bei Arbeitszeit und Urlaubsanspruch, klaffen die Regelungen von Land zu Land auseinander. Die Länder sprechen von „Wettbewerbsföderalismus“. Die Gewerkschaften warnen vor den Folgen bei der Rekrutierung von qualifiziertem Nachwuchs. Die ärmeren Bundesländer haben das Nachsehen.

Das Besoldungsgefälle ist ein Ergebnis der Föderalismusreform. Mit der Grundgesetzänderung von 2006 rangen die Länder dem Bund weitgehende Selbstgestaltungsrechte ab. Auch die Besoldung für die Beamten ging zurück an die Länder. Dabei hatte der Bund diese erst Anfang der 70er Jahre auf Drängen der Länder übernommen. Die Idee damals: Auch finanzschwache Länder sollten Chancen haben, Spitzennachwuchs einzustellen.