Das Internet und das Leid der Datenschützer

Analyse: Sie wollen den gläsernen Bürger verhindern, doch sie fühlen sich oft als einsame Mahner.

<strong>Saalfeld. Ob Online-Durchsuchung oder Speicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vorrat - die Liste an Ideen zur Terrorbekämpfung wird immer länger. Zum Leidwesen der Datenschützer. Manchmal wie einsame Rufer in der Wüste werden sie nicht müde, vor den Gefahren für die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu warnen. "Wir beobachten, dass diese Verfahren - wenn sie erst einmal installiert sind - Stück für Stück ausgeweitet werden", klagt Thüringens Datenschutzbeauftragter Harald Stauch. Die Kollegen aus Bund und Ländern sahen das gestern zum Abschluss einer zweitägigen Konferenz in Saalfeld genauso.

Beispiel Kontenabruf. Ursprünglich eingeführt, um die Geldströme zur Unterstützung von Terroristen aufzudecken, haben nach Auskunft des Bundesbeauftragten Peter Schaar inzwischen auch Finanzämter und Sozialbehörden Zugriff auf diese Daten. Derzeit sind aber vor allem um die Pläne zur heimlichen Online-Durchsuchung von Privat-PC umstritten.

Die Datenschützer lehnen die Online-Durchsuchung kategorisch ab. Sie sei eine Katastrophe für die Persönlichkeitsrechte Einzelner, sagt der Vorsitzende des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten, Hannes Federrath. "Es ist eine Illusion zu glauben, dass Ermittlungsrelevantes trennbar ist von persönlichen Daten, die ebenfalls auf einem Rechner gespeichert sind." Während unbescholtene Bürger immer gläserner werden, wüssten sich Terroristen sehr gut mit entsprechenden Programmen und Verschleierungstaktiken zu schützen, weiß der Professor für Informationssicherheit.

Weiteres Problem: "Der Staat kann nicht sagen, wir wollen unsere Menschen schützen, und dabei Sicherheitslücken verheimlichen, die er zur Terrorbekämpfung selbst ausnutzen will." Die Datenschützer weisen zudem darauf hin, dass sich die auf den Festplatten gespeicherten Daten mit entsprechenden Programmen auch manipulieren lassen.

Der Datenschützer "Es ist eine Frage der Achtung vor dem Gericht, dass man nicht kurz vor dessen Entscheidung noch ein Gesetz durchpeitscht, das derart umstritten ist", sagt dazu Thüringens Datenschutzbeauftragter Harald Stauch.