Die Kanzlerin treibt die umstrittene Börsensteuer voran

Trotz Bedenken der FDP will Merkel das Vorhaben offenbar durchsetzen.

Berlin. Das Tauziehen geht weiter. In der schwarz-gelben Koalition ringen CDU und CSU mit der FDP um ein Ja zur Finanztransaktionssteuer.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) können sich eine solche Steuer auf Spekulationsgeschäfte notfalls auch nur für die Zone der 17 Euro-Staaten und somit unter Ausschluss des Finanzplatzes London vorstellen.

Die deutsche Regierungschefin war zuletzt prominent mit dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy an der Seite für die Einführung einer solchen Finanzmarktsteuer in die Offensive gegangen.

Für beide Länder sei diese Abgabe „die richtige Antwort, und wir werden auch weiter dafür kämpfen“, hatte Merkel bei einem Besuch Sarkozys in Berlin deutlich gemacht, dabei aber eingeräumt, dass es in der schwarz-gelben Bundesregierung darüber noch keine Einigung gebe. Der Grund: Die FDP ist gegen eine isolierte Steuer in den 17 Ländern der Euro-Zone.

Doch bei den Liberalen gibt es Widerstand gegen den Kurs von Parteichef Philipp Rösler, der bisher nur eine EU-weite Einführung einer solchen Finanztransaktionssteuer akzeptieren will. So forderte Schleswig-Holsteins FDP-Spitzenkandidat Wolfgang Kubicki: Die Finanztransaktionssteuer müsse kommen, notfalls nur in der Euro-Zone.

Inzwischen stimmen sich die Regierungen Deutschlands und Frankreichs mit Blick auf den bevorstehenden EU-Gipfel Ende des Monats eng ab.

Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ treibt Merkel trotz der Bedenken beim Koalitionspartner FDP die Pläne für eine Finanzmarktsteuer voran. In einem gemeinsamen Papier versichern die Regierungen in Berlin und Paris, dass sie die EU-Kommission auf ihrem Weg unterstützen, eine solche Börsensteuer einzuführen — notfalls auch nur in den 17 Ländern der Währungsunion.

Dagegen spricht FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle von einer „Pseudo-Lösung“. Er plädiert stattdessen dafür, die Gewinne von Banken wie auch die Gehälter und Bonuszahlungen leitender Angestellter mit einer „Finanzaktivitätssteuer“ zu belegen.