Iran-Konflikt EU-Staaten verhängen neue Iran-Sanktionen

Brüssel · Die EU verschärft erneut ihre Sanktionen gegen den Iran, ohne die Revolutionsgarden als Terrororganisation einzustufen. Haben die Warnungen aus Teheran gewirkt? Nach Äußerungen der deutschen Außenministerin sollte man sich im Iran nicht zu früh freuen.

Annalena Baerbock befürwortet Sanktionen gegen den Iran bei einem Treffen der EU-Außenminister.

Foto: dpa/Virginia Mayo

Wegen der anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen im Iran haben die EU-Staaten weitere Sanktionen verhängt. Die am Montag von den Außenministern beschlossenen Strafmaßnahmen treffen insgesamt 37 Personen und Organisationen, die für die brutale Unterdrückung von Protesten nach dem Tod der 22-Jährigen Jina Mahsa Amini verantwortlich gemacht werden. Darunter sind laut dem EU-Amtsblatt unter anderem Sport- und Jugendminister Hamid Sadschadi, Parlamentarier sowie zahlreiche regionale Ableger des Korps der Iranischen Revolutionsgarden und die Dachorganisation der Sittenwächter.

Zwei Parlamentariern wird explizit vorgeworfen, die Hinrichtung von Protestteilnehmern zu unterstützen. Zur Sanktionierung eines Unternehmens, das die iranischen Sicherheitskräfte beliefert, heißt es, dieses habe dazu beigetragen, „dass mindestens 516 Protestteilnehmer, darunter mindestens 70 Kinder, gefoltert wurden oder ums Leben kamen“. Die Strafmaßnahmen sehen vor, in der EU vorhandene Vermögenswerte einzufrieren und Einreiseverbote zu erlassen.

Deutschlands Außenministerin Annalena Baerbock sagte in Brüssel, mit dem neuen Sanktionspaket mache man deutlich, dass man an der Seite der mutigen Menschen im Iran stehe. „Wir verurteilen aufs Schärfste die Terrorisierung der eigenen Bevölkerung“, erklärte die Grünen-Politikerin.

Baerbock machte auch deutlich, dass sie sich weiterhin für eine Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation einsetzt und entsprechende rechtliche Möglichkeiten ausloten lassen will. EU-Vertreter hatten zuvor erklärt, dass für die Aufnahme einer Organisation auf die EU-Terrorliste zum Beispiel eine nationale Gerichtsentscheidung oder Verbotsverfügung einer Verwaltungsbehörde notwendig sei. „Das bedeutet, dass die EU-Ebene allein nicht ohne eine solche nationale Entscheidung handeln kann“, hieß es.

Führende Politiker im Iran hatten eine mögliche Terrorlistung der Revolutionsgarden zuvor scharf verurteilt und mit Konsequenzen gedroht. Das Parlament in Teheran erwog etwa eine Seeblockade der Straße von Hormus im Persischen Golf. Die etwa 55 Kilometer breite Meerenge zwischen dem Iran und Oman gilt als eine der wichtigsten Schifffahrtsrouten für den weltweiten Ölexport. Im Staatsfernsehen traten Moderatoren als Zeichen der Solidarität mit der Einheit mit Uniformen der Revolutionsgarden auf.

Auslöser der landesweiten Proteste im Iran war der Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini. Sie starb am 16. September im Polizeigewahrsam, nachdem sie von der Sittenpolizei wegen Verstoßes gegen die islamischen Kleidungsvorschriften festgenommen worden war. Die Proteste gegen die repressive Regierung sowie das islamische Herrschaftssystem haben die politische Führung in eine der schwersten Krisen seit Jahrzehnten gestürzt.

In der vorherigen Sanktionsrunde hatte die EU im Dezember 20 Personen sowie die staatliche Rundfunkgesellschaft IRIB ins Visier genommen. Letzterer wirft die EU vor, aktiv an der Organisation und Ausstrahlung von durch Einschüchterung und schwere Gewalt erzwungenen „Geständnissen“ von Regimekritikern beteiligt zu sein. Diese „Geständnisse“ werden demnach häufig im Anschluss an öffentliche Proteste oder vor einer Hinrichtung ausgestrahlt, um ein Aufbegehren der Öffentlichkeit gering zu halten. Unter den betroffenen Personen waren damals unter anderem Befehlshaber der Iranischen Revolutionsgarden.

(dpa)