EU verbietet offenes Ölivenöl auf Restauranttischen
In der Gastronomie darf Öl ab 2014 nur in Einwegbehältnissen gereicht werden. Beim Essig ändert sich nichts.
Brüssel. Die Tage der Ölflasche in Europas Restaurants sind gezählt: Die EU hat beschlossen, vom 1. Januar kommenden Jahres an Wirten zu untersagen, ihren Gästen Öl in den herkömmlichen Glas- oder Metall-Karaffen auf den Tisch zu stellen, um damit beispielsweise den Salat anzumachen. Zulässig sollen nur noch versiegelte und etikettierte Einwegverpackungen sein, denen Art und Herkunft des Öls zu entnehmen ist. Auch dürfen Kellner nicht mit offenen Flaschen durch die Restaurants gehen.
Das diene dem Verbraucherschutz, argumentiert die Brüsseler Kommission. Sie will die Kunden vor gepanschtem Öl und Etikettenschwindel schützen. Die Bundesregierung forderte die Kommission auf, die Maßnahme zu überdenken. Deutschland und andere Staaten hatten gegen die Regelung gestimmt, konnten sie aber nicht stoppen. Sie wurde von 15 Staaten befürwortet, darunter Spanien, Italien, Griechenland und Portugal — traditionelle Olivenöl-Produzenten. Essig und andere Zutaten sind von der Regulierung dagegen nicht betroffen.
Die Kommission lobte das eigene Vorgehen als „gute Nachricht für den Verbraucher“. Von Bevormundung könne keine Rede sein, sagte ein Sprecher der EU-Zentrale. Es gehe darum, Betrügereien und mangelnder Hygiene einen Riegel vorzuschieben.
Das Bundesverbraucherministerium in Berlin ist anderer Ansicht. „Es ist zu befürchten, dass die Umsetzung dieser Vorschriften zu einem Anstieg der Lebensmittelabfälle führen wird“, stellte ein Sprecher fest. Das widerspreche dem ausdrücklichen Ziel der Europäischen Union, dafür zu sorgen, dass Bürger und Restaurants nicht mehr soviel Essbares — in dem Fall restliches Öl — wegwerfen.