Gegen die Wand
Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus, was die Bundestagsparteien ausgeheckt haben: Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen für nichtig erklärte, versuchen sie nun, eine Drei-Prozent-Hürde aufzustellen.
17.05.2013
, 20:07 Uhr
Dabei glauben nicht einmal Teile der eigenen Reihen, dass diese „Rechtsauslegung“ auf Verständnis in Karlsruhe stoßen könnte. Warum auch? Man muss kein Jurist sein, um zu begreifen, dass die obersten Richter hier eine klare Ansage gemacht haben. Bleibt zu hoffen, dass die Parteien zur Vernunft kommen. Ansonsten laufen sie sehenden Auges in Karlsruhe gegen die Wand.