Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl
Parteien einigen sich. Richter hatten erste Regelung gekippt.
Berlin. Bei der Europawahl im Mai 2014 soll es in Deutschland eine Drei-Prozent-Sperrklausel geben. Union, FDP, SPD und Grüne verständigten sich auf die Einführung der Stimmhürde, obwohl das Bundesverfassungsgericht 2011 die Europawahl-Sperrklausel grundsätzlich verworfen hatte. Bei der Wahl 2009 galt noch die Fünf-Prozent-Klausel.
Mit Billigung der Fraktionsvorsitzenden hätten die zuständigen Fachpolitiker vereinbart, einen gemeinsamen Gesetzentwurf auszuarbeiten, hieß es. Das Gesetz solle möglichst noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden. Die Karlsruher Richter hatten die Fünf-Prozent-Sperrklausel im November 2011 bei der Europawahl für grundgesetzwidrig erklärt. Sie verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien, urteilte das Gericht. Bei der Europawahl 2009 wären ohne die Fünf-Prozent-Klausel zusätzlich sieben Parteien aus Deutschland ins Parlament eingezogen.
Union, SPD, FDP und Grüne wollten wenigstens eine Drei-Prozenthürde einziehen, da sie sich um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit im EU-Parlament sorgten, wenn zu viele Parteien ins Parlament einzögen, hieß es. Entsprechende Wünsche seien an die Parteien auch aus dem EU-Parlament herangetragen worden.
Von den kleineren Parteien kündigte die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) bereits an, gegen eine Drei-Prozent-Klausel vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Das Gericht habe nicht nur die Fünf-Prozent-Hürde, sondern „jegliche weitere Hürden“ für verfassungswidrig erklärt, sagte ÖDP-Generalsekretär Claudius Moseler. Red