Höchstes EU-Gericht prüft biometrische Daten in Reisepässen

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof prüft heute die Speicherung biometrischer Daten in Reisepässen. Eine EU-Verordnung schreibt den Mitgliedstaaten vor, Fingerabdrücke ihrer Bürger auf Chips in den Pässen zu hinterlegen.

Das höchste EU-Gericht in Luxemburg soll entscheiden, ob dies gegen das Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten verstößt. Ein Mann aus Bochum hatte sich geweigert, seine Fingerabdrücke erfassen zu lassen und vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dagegen geklagt. Die dortigen Richter reichten die Frage nach Luxemburg weiter.

Bei der mündlichen Verhandlung werden Vertreter beider Streitparteien heute in Luxemburg ihre Argumente vortragen. Ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten.