Kooperation statt Zwang

Eine rechtliche Garantie auf die Rückkehr von der Teil- in die Vollzeit klingt erst mal gerecht. Wenn beispielsweise der Nachwuchs in die Kita geht und wieder mehr Zeit für den Beruf bleibt, sollte es diese Möglichkeit geben.

Die Möglichkeit sollte aber auf der Kooperation von Arbeitgeber und Arbeitnehmer basieren und auf der Erkenntnis, dass beide von mehr Arbeitszeit profitieren. Das ist besser als rechtlicher Zwang, dem sich eine Seite unterwerfen muss. Die Garantie könnte schließlich das Gegenteil bewirken: Die Personalabteilungen geraten planerisch unter Druck und können auch im Guten — denn auch das gibt es — nicht mehr so flexibel auf ihre Angestellten eingehen. Nicht Gesetze, sondern gegenseitige Wertschätzung und Zusammenarbeit bringen letztlich den größten Nutzen. Egal, bei wie vielen Wochenstunden.